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Medizin

Vogelgrippe erreicht EU

Erster Fall aus Griechenland gemeldet

Nachdem bereits vor einigen Tagen in Rumänien und der Türkei erste Vogelgrippefälle gemeldet wurden, ist die Seuche gestern erstmals auch auf dem Gebiet der Europäischen Union entdeckt worden. Bei einem Züchter auf der Ägäisinsel Oinousses nahe der türkischen Küste wiesen Seuchenexperten bei einem Truthan das Vogelgrippe-Virus nach.

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Ob es sich dabei um den auch für den Menschen gefährlichen H5N1-Erreger handelt, ist zurzeit noch unklar. Im Laufe des heutigen Tages sollen weitere Untersuchungen Klarheit bringen. Bei dem Kleinbauern waren in den letzten Tagen neun von 20 Puten zunächst an vogelgrippeähnlichen Symptomen erkrankt und später gestorben.

Bis auf weiteres dürfen weder lebende Zuchttiere die Insel Oinousses verlassen, noch Fleischprodukte von dort aus in den Handel gelangen. Dies haben die griechischen Behörden als Sofortmaßnahmen beschlossen.

In Deutschland beraten Tierseuchenexperten von Bund und Ländern heute in Berlin über weitere Maßnahmen gegen die Vogelgrippe. Im Gespräch ist unter anderem eine bundesweite Stallpflicht für Hühner, Puten oder anderes Zuchtgeflügel, um eine Ansteckung durch Zugvögel zu verhindern.

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Auch der Sonderrat der EU-Außenminister zu den Welthandelsgesprächen wird sich in Luxemburg mit der neuen Situation bei der Vogelgrippe beschäftigen.

Stallpflicht für Geflügel

Unterdessen hat Bayerns Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf eine landesweiten „Alleingang“ bei der Stallpflicht für Haus- und Zucht-Geflügel angekündigt, wenn die Beratungen über einen bundesweiten Aktionsplan scheitern. „Eine Einschleppung des Virus über Wildvögel nach Deutschland kann nicht ausgeschlossen werden. Um eine Infektion der Geflügelbestände durch Zugvögel zu verhindern, sind Vorsorgemaßnahmen unumgänglich“, so Schnappauf. Die Stallpflicht soll dem Minister zufolge zunächst bis 15. Dezember befristet werden, da der Vogelzug bis dahin abgeschlossen ist. Vor der Zugvogelwanderung im Frühjahr werde auf der Grundlage neuer Risikobewertungen entschieden, ob eine nochmalige Aufstallung erforderlich sei.

Eine Neubewertung der Zugvogelwanderung ist im Frühjahr erforderlich, weil während des Winters in Afrika die Zugvögel aus Asien auf die skandinavischen Zugvögel treffen und es so zu einem Virenaustausch kommen könnte.

In Bayern gibt es 16 große Rastplätze der Zugvögel. Bei Zugrundelegung von 25- beziehungsweise 50 Kilometer-Radien ergibt sich ein nahezu landesweites Infektionsrisiko durch Wildvögel.

Betroffen von der Stallpflicht ist nach den Worten Schnappaufs jede Art von Haus- und Zuchtgeflügel, wie zum Beispiel Hühner, Gänse, Enten oder Puten, nicht hingegen Tauben. Verstöße werden dem Minister zufolge in den ersten Tagen noch nicht geahndet. Ziel sei es vielmehr, die Geflügelbesitzer zu beraten und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich auf die neue Lage einzustellen. Ausgenommen von der neuen Regelung sind Zier- und Heimvögel (z. B. Kanarienvögel, Papageien etc.).

Geflügelmärkte verboten

Verbraucherschutzbelange sind auf Grund des kurzen Zeitraums der Stallpflicht nicht berührt: Freilandeier dürfen deshalb in Bayern weiterhin als solche verkauft werden, auch wenn sich die ansonsten freilaufenden Hühner vorübergehend im Stall befinden.

Bereits seit gestern sind in Bayern und auch in Sachsen sämtliche Geflügelmärkte und ähnliche Veranstaltungen verboten, um größere Tieransammlungen und damit ein erhöhtes Infektionsrisiko zu verhindern. Ausgenommen sind auch hiervon Zier- und Heimvögel (z. B. Kanarienvögel, Papageien etc.) sowie reine Taubenveranstaltungen.

Impfstoff in Entwicklung

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt erklärte auf einer Pressekonferenz am 17. Oktober 2005, dass die Bundesregierung alles getan habe, um mögliche Risiken der Vogelgrippe für den Menschen auszuschalten. Die Entwicklung werde sehr sensibel beobachtet. Bisher handele es sich lediglich um eine Tierseuche, die eine Ansteckungsgefahr für Menschen nur bei sehr engem Kontakt mit infizierten Tieren in sich berge.

Eine Übertragung der Kranheit von Mensch zu Mensch ist nach Aussage des Paul-Ehrlich-Instituts bisher nicht nachgewiesen. Zum Jahresende werde ein Prototyp-Impfstoff gegen die Vogelgrippe vorliegen. Für den Impfstoff solle beim zuständigen Paul-Ehrlich-Institut noch in diesem Jahr ein Antrag auf Zulassung eines Prototyps gestellt werden, sagte der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Klaus Theo Schröder.

Die Bundesregierung wolle 20 Millionen Euro für die Entwicklung des Impfstoffes bereitstellen. Insgesamt sollen zweimal 80 Millionen Impfdosen produziert werden, um die Bevölkerung im Gefahrenfalle impfen zu können.

(MMCD/Umweltministerium Bayern/Bundesregierung online, 18.10.2005 – DLO)

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