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Biotechnologie

EU: Genmais wird zu Tierfutter

Kommission genehmigt Einfuhr von gentechnisch veränderter Sorte

Die Europäische Kommission hat gestern die Einfuhr von gentechnisch verändertem Mais der Sorte MON 863 genehmigt. Nach Angaben der Behörde darf der Genmais „nur“ zu Tierfutter verarbeitet werden, eine Verwendung als Lebensmittel oder zum Anbau ist ausgeschlossen. Der Mais wurde von Monsanto verändert, um gegen den Maiswurzelbohrer resistent zu werden. Die Genehmigung wurde Monsanto für zehn Jahre erteilt.

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Die Genehmigung von MON863 durch die EU-Kommission stützt sich auf die Rechtsvorschriften der Gemeinschaft zur Freisetzung von genetisch veränderten Organismen (GVO), die zu den weltweit strengsten Vorschriften gehören. Nach einer rigorosen Risikoabschätzung wurde die Maissorte MON863 von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit so sicher wie herkömmlicher Mais eingestuft. Präzise Vorschriften werden nach Angaben der EU-Kommission sicherstellen, dass das Produkt rückverfolgt und überwacht wird, sobald es auf dem Markt ist.

Die EU betont ausdrücklich, dass die Genehmigung ausschließlich für die Einfuhr und die Verwendung in oder als Futtermittel gilt, jedoch nicht für den Anbau oder die Verwendung in oder als Lebensmittel. Das Produkt unterliegt den Bestimmungen für die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit, die im April 2004 in Kraft traten. Sobald es in Verkehr gebracht wird, muss es klar als ein Produkt gekennzeichnet sein, das gentechnisch veränderten Mais enthält. Die Überwachung nach dem Inverkehrbringen wird durch einen spezifischen Erkennungsmarker sichergestellt.

In den letzten vier Jahren hat die EU ein klares System für den Umgang mit gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln sowie Kulturen geschaffen. Dadurch dürfen nur GVO, die für Menschen und Tiere sowie für die Freisetzung in die Umwelt unbedenklich sind, auf den europäischen Markt gelangen. Klare Kennzeichnungsvorschriften geben Landwirten und Verbrauchern die Wahlfreiheit beim Kauf. Genehmigungen werden nach einer Einzelfallprüfung des jeweiligen GVO erteilt. Anträge auf Genehmigung, die die Kriterien nicht erfüllen, wurden und werden auch in Zukunft abgelehnt.

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(EU-Kommission, 09.08.2005 – DLO)

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