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Biotechnologie

Kabinett beschließt neues Gentechnik-Gesetz

Bulmahn: "Interessen von Forschung und Verbraucherschutz ausgewogen"

Das Bundeskabinett hat am 11. Februar 2004 ein neues Gentechnik-Gesetz beschlossen. Nach Ansicht von Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn schafft die Rechtsvorschrift eine gute Grundlage für die Forschung.

„Wir schaffen die notwendige Rechtssicherheit für die Forschung“, sagte Bulmahn am Mittwoch in Berlin. Deutschland sei das erste große Land in der Europäischen Union, das die europäische Richtlinie für die grüne Gentechnik umsetze. „Wir haben damit die Interessen der Forschung und des Verbraucherschutzes in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht“, sagte Bulmahn.

Die Förderung von Forschung und wirtschaftlicher Nutzung seien als Ziel im Gentechnik-Gesetz verankert. „Dies ist ein wichtiges Signal für die Biotech-Branche in Deutschland“, sagte die Ministerin. Außerdem seien die Verfahren für gentechnische Arbeiten im Labor vereinfacht worden. Die Voraussetzungen für Genehmigungen würden klar berechenbar und wissenschaftlich nachprüfbar geregelt. Ziel des Gesetzes sei es, keine Form der Landwirtschaft auszuschließen.

„Dies ist ein Schritt in die Richtung, die verschiedenen Anbauformen, ob mit oder ohne Gentechnik gleichberechtigt nebeneinander zu ermöglichen“ betonte Bulmahn. Eine kontrollierte Marktzulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen und Produkten sei jetzt möglich. „Wir gehen mit den Potentialen der Gentechnik verantwortungsvoll um, müssen aber auch die Chancen und Potentiale dieser Schlüsseltechnologie sehen und nutzen“, sagte Bulmahn.

BUND fordert Nachbesserungen am Gentechnikgesetz

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat neue Gentechnikgesetz scharf kritisiert. Mangelhaft seien vor allem die Bestimmungen zur Anbaupraxis, zur Haftung und zu Standortregistern. Wenn das Gesetz nicht entscheidend nachgebessert werde, drohe die schleichende Ausbreitung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und das Aus für die gentechnikfreie Landwirtschaft.

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Doris Tropper, stellvertretende BUND-Vorsitzende: „Die Bundesregierung setzt auf eine Risikotechnologie, die kaum einer will und die niemandem etwas bringt – außer einer Handvoll Agro-Konzernen. Bauern, die für die große Mehrheit der Verbraucher ohne Gentechnik produzieren wollen, gewährt sie keinen ausreichenden Schutz. Damit gefährdet die Bundesregierung die Wettbewerbsvorteile der gentechnikfreien Landwirtschaft. Das Gentechnikgesetz könnte zum Innovationskiller des Jahres werden.“

Für die Mängel des Gesetzes machte der BUND vor allem Wirtschaftsminister Clement und Forschungsministerin Buhlman verantwortlich. Sie hätten das Interesse der Gentech-Industrie am Anbau von GVO über die Wahlfreiheit der Verbraucher und Landwirte gestellt. Bei den anstehenden Verhandlungen des Gesetzes im Bundesrat könnten Umwelt- und Verbraucherschutz durch CDU- und FDP-geführte Länder weiter geschwächt werden. Agrarländer wie Baden-Württemberg und Bayern hätten sich bereits dagegen ausgesprochen, Gentech-Landwirte in die Pflicht zu nehmen.

Heike Moldenhauer, BUND-Gentechnik-Expertin: „Wenn das Gentechnikgesetz die Verunreinigung von Landwirtschaft, Nahrungskette und Umwelt auf Dauer verhindern soll, müssen die Pflichten der Gentech-Landwirte umgehend definiert werden. Nach dem Verursacherprinzip müssen sie die Verantwortung dafür tragen, dass die Felder ihrer Nachbarn nicht kontaminiert werden. Vor Gericht darf die Beweislast nicht auf die geschädigten Bauern fallen. Informationen über Standorte gentechnisch veränderter Pflanzen müssen der Öffentlichkeit frühzeitig und unbürokratisch zugänglich sein.“

(BMBF, BUND, 12.02.2004 – DLO)

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