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Umwelt

EU veschärft Strafen für Meeresverschmutzer

Neue Verordnungen sollen Meeresumwelt besser schützen

Der Rat der Europäischen Union will mithilfe von zwei neuen Rechtsakten die Bekämpfung der Meeresverschmutzung vorantreiben. Zukünftig soll ein System von Sanktionen die vorsätzliche oder grob fahrlässige Meeresverschmutzung durch Schiffe eindämmen. Mit den Rechtsakten will die EU europaweit wirksame und abschreckende Strafen bei einer Meeresverschmutzung durch Schiffe, auch auf hoher See, einführen.

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„Illegale Schadstoffeinleitungen und grobe Fahrlässigkeit müssen konsequent bekämpft werden. Die Strafandrohung wird helfen, unsere Küsten zu schützen“, so der Vizepräsident der Europäischen Kommission Jacques Barrot. „Wir können nicht länger hinnehmen, dass eine kleine Minderheit von Schiffsbetreibern, die gegen internationale Normen verstößt und das Image der Schifffahrt schädigt, die Meere vorsätzlich oder grob fahrlässig verschmutzt.“

In der Richtlinie wird festgelegt, dass die Meeresverschmutzung durch Schiffe einen Rechtsverstoß darstellt. Sanktionen gelten für jede Person, die eine unzulässige Verschmutzung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt oder dazu beiträgt. Dazu gehören auch der Kapitän, Eigner, Betreiber oder Befrachter eines Schiffes sowie die Klassifikationsgesellschaft. Nach der Rahmenrichtlinie müssen solche Verstöße in den am schwersten wiegenden Fällen als Straftaten verfolgt werden, die mit strafrechtlichen Sanktionen bewehrt sind.

Der Richtlinie unterliegen alle Schadstoffeinleitungen in allen Seegebieten, einschließlich der hohen See. Sie gilt für alle Schiffe, die EU-Häfen anlaufen, ungeachtet des Flaggenstaats. Die Vorschriften sehen auch eine Zusammenarbeit zwischen Hafenstaatbehörden vor, so dass Verfahren im nächsten angelaufenen Hafen eingeleitet werden können. Ferner enthält die Rahmenrichtlinie besondere Bestimmungen zur rechtlichen Zuständigkeit.

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Franco Frattini, Vizepräsident und für Recht, Freiheit und Sicherheit zuständiges Mitglied der Kommission, betonte den zusätzlichen Nutzen eines europäischen Ansatzes beim Kampf gegen die Meeresverschmutzung durch Schiffe. Er hob hervor, dass sich zum ersten Mal alle 25 Mitgliedstaaten darauf geeinigt haben, die am schwersten wiegenden Verstöße strafrechtlich zu verfolgen und entsprechende Strafen vorzusehen.

Die Geldstrafen für juristische Personen sind nach dem neuen Recht zehnmal so hoch wie das auf einzelstaatlicher Ebene in einigen Mitgliedstaaten derzeit geltende Strafmaß. „Ich persönlich bedauere zwar, dass die Mitgliedstaaten keine Einigung über einen gemeinsamen Standpunkt zu Freiheitsstrafen erreichen konnten, doch sehen die meisten Mitgliedstaaten in solchen Fällen bereits Freiheitsentzug vor. Die Kommission beabsichtigt, in fünf Jahren einen neuen Vorschlag dazu auf der Grundlage der praktischen Anwendung dieser Rechtsvorschriften vorzulegen“, sagte Frattini.

(EU-Kommission, 12.07.2005 – NPO)

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