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Umwelt

Weichmacher in Kinderspielzeug verboten

EU-Parlament beschließt dauerhaftes Verbot von sechs Phtalaten

Beissringe - zukünftig ohne Weichmacher © IMSI MAsterClips

Spielzeuge dürfen künftig keine für Kinder gesundheitsschädlichen Kunststoff-Weichmacher mehr enthalten. Das hat das EU-Parlament jetzt beschlossen. Damit wird das bisher vorläufige in Kürze in ein dauerhaftes Verbot von Phthalaten in Spielzeugen und Babyartikeln umgewandelt.

Bisher galt ein Verbot der Verwendung von Weichmachern in Spielzeug für Kinder unter drei Jahren. Durch die Entscheidung des EU-Parlaments wird die Verwendung von drei bestimmten Phthalaten (DEHP, DBP und BBP) in sämtlichen Spielzeug- und Babyartikeln ganz verboten. Diese Stoffe wurden bei der Risikobewertung der EU-Kommission als „krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend“ eingestuft.

Zu dem Phthalaten DINP, DIDP und DNOP, die auch als Weichmacher in Kinderspielzeug eingesetzt werden, gab es bei der Risikobewertung unterschiedliche Ergebnisse. Hierbei lagen die Unterschiede in der Einschätzung von „giftig“ bis „harmlos“ einerseits bei der Menge der im Produkt verwendeten Phthalate und andererseits bei der Berechnung der Verweildauer des Spielzeugs im Mund der Kinder. Um jedes Risiko auszuräumen, werden DINP, DIDP und DNOP in Spielzeug- und Babyartikeln für Kinder unter drei Jahren verboten, die in den Mund genommen werden können.

Markos Kyprianou, das für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissionsmitglied, erklärte: „Die Bürger Europas erwarten, dass alle auf dem EU-Binnenmarkt verkauften Produkte sicher sind, besonders aber Spielzeuge und Babyartikel. Giftige Chemikalien gehören nicht in Kinderspielzeuge. Durch unsere Maßnahme gegen Phthalate zeigen wir, dass die EU bei Bedarf effektiv handeln kann, um die Gesundheit der europäischen Kinder zu schützen.“

Werner Preusker, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft PVC und Umwelt in Bonn weist jedoch darauf hin, dass mit der neuen Gesetzgebung lediglich sechs bestimmte Phthalate für Spielsachen, die in den Mund genommen werden können verboten werden. Alle anderen Weichmacher und andere Artikel wie Schwimmflügelchen, Regenstiefel oder Planschbecken seien von der Regelung nicht betroffen.

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Die europäische Kommission wird nun mit den Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten und interessierten Kreisen ein Papier mit Leitlinien zur Umsetzung der Richtlinie ausarbeiten. Darin werden insbesondere die Stoffe in Spielzeug- und Babyartikeln für Kinder unter drei Jahren behandelt, sofern es um ein Spielzeug geht, das von ihnen in den Mund genommen werden kann.

(EU-Kommission, 06.07.2005 – NPO)

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