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Samstag, 20.03.2010
Mehr Mobilität mit weniger Verkehr?
Umweltrat stellt Gutachten "Umwelt und Straßenverkehr" vor
Mehr Mobilität für alle mit weniger Verkehr: Diese Forderung steht im Mittelpunkt des Sondergutachtens "Umwelt und Straßenverkehr ", das der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) jetzt vorgelegt hat. Darin stellt das Expertengremium ein Gesamtkonzept zur umweltverträglichen Gestaltung des Straßenverkehrs vor.

Autoabgase
Autoabgase
© BMU/H.-G. Oed
Nicht der Verkehr, sondern die Mobilität der Bürger sollte nach Ansicht des Umweltrats die zentrale Zielgröße der Verkehrspolitik sein. Statt den Mobilitätsbedarf durch die noch immer vorrangige Förderung des Automobilverkehrs zu befriedigen, sollte Mobilitätspolitik stärker risikoärmere und umweltgerechtere Mobilität für alle Bevölkerungsgruppen, insbesondere durch eine dementsprechende Siedlungs- und Infrastrukturpolitik fördern. Dies bedeutet keine Geringschätzung des motorisierten Individualverkehrs, sondern seine sinnvolle Einbettung in eine übergreifende umweltgerechte Mobilitätspolitik. Gleichzeitig rät der SRU zu einer umweltpolitischen Innovationsstrategie für die Automobilindustrie, die für ihre Wettbewerbsfähigkeit von strategischer Bedeutung sein wird.

Feinstaubbelastung bekämpfen
Die gesundheitsgefährdende Belastung durch Feinstaub in vielen Städten muss schnellstmöglich verringert werden. Der SRU begrüßt daher grundsätzlich die Maßnahmen der Bundesregierung zur beschleunigten Durchsetzung des Partikelfilters und insbesondere auch die geplante Kennzeichnungsverordnung, mit der den Ländern und Kommunen differenzierte Verkehrsverbote und –beschränkungen für stark emittierende Kraftfahrzeuge in besonders belasteten Regionen ermöglicht werden. Angesichts des großen Bestandes an Altfahrzeugen und deren hohen Anteil an der Gesamtbelastung sowie mit Blick auf die vergleichsweise kostengünstigen Emissionsminderungspotenziale in diesem Bestandssegment sollten finanzielle Anreize schwerpunktmäßig zur Nachrüstung von Altfahrzeugen mit Partikelfiltern und zur Außerbetriebnahme solcher Fahrzeuge gesetzt werden.

Neben der Nachrüstung von älteren PKW ist dabei vor allem auch die Nachrüstung von Bussen und Lastkraftwagen geboten. Zugleich gilt es jedoch sicherzustellen, dass auch Neufahrzeuge zügig nur noch mit Partikelfiltern ausgeliefert werden. In Anbetracht der kommenden Einführung der Euro-5-Norm sowie der Debatte um die Gesundheitsfolgen von Feinstaub und um lokale Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge ohne Partikelfilter erscheint allerdings eine Ausstattung von Neufahrzeugen mit Filtern auch ohne ausgeprägte Fördermaßnahmen plausibel. Widersprüchlich ist, dass die Europäische Kommission mit Rücksichtnahme auf die Automobilindustrie einen Vorschlag für Euro 5- und EURO VIGrenzwerte weiter verzögert und damit maßgeblich selbst die Einhaltung von europäischem Umweltrecht verhindert.

Zugleich warnt der SRU davor, die aktuelle umweltpolitische Debatte im Verkehrsbereich alleine auf die Feinstaubproblematik zu verengen. Denn die Menschen in Ballungsräumen sind von zahlreichen anderen verkehrsbedingten Umweltbelastungen betroffen. Diese Probleme können nur durch eine integrierte, umweltorientierte Verkehrsplanung in Städten und Ballungsräumen angegangen werden. Der SRU empfiehlt daher, die integrierte Verkehrsplanung in den Städten und Regionen gesetzlich durch ein Gemeindeverkehrsplanungsrecht zu verankern.

CO2-Emissionen von Neuwagen deutlich reduzieren
Die Bundesverkehrswegeplanung ist dem weitgehend vollendeten Verkehrsnetz in Deutschland nicht mehr angemessen und wird dem Anspruch nicht mehr gerecht, das Verkehrsgeschehen im Zusammenhang mit einer verkehrssparenden Raumentwicklung umweltgerecht und sicher zu gestalten. Anstelle eines Auswahlverfahrens für Länderwunschlisten sollte die Bundesverkehrswegeplanung nach Meinung des Umweltrats den strategischen Zielen einer reformierten Bundesraumordnung untergeordnet und als Suchprozess für die besten Lösungen für ökologische und verkehrliche Engpässe ausgestaltet werden. Die Bundesverkehrswegeplanung sollte sich zudem auf Verbindungen von zentraler nationaler oder internationaler Bedeutung beschränken und die Verantwortung für regionale Verbindungen den Ländern überlassen.

Im Bereich des Klimaschutzes kritisiert der SRU die unzulängliche Wirksamkeit der Selbstverpflichtung der europäischen Automobilindustrie. Die selbst gesteckten Ziele der Automobilproduzenten sind nicht nur unzureichend, sondern werden dennoch voraussichtlich verfehlt. Der SRU empfiehlt dagegen, die Selbstverpflichtung durch ein System handelbarer Flottenverbrauchsrechte zu ersetzen, das mit dem Industrieemissionshandel gekoppelt wird. Ziel sollte eine Verringerung der durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen von Neuwagen bis zum Jahr 2012 auf 100 g CO2/km sein. Dies ist – wie die Erfahrung mit dem japanischen Hybrid- Fahrzeug PRIUS zeigt – technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar.

Als Anreiz zur Verwirklichung dieses Ziels sollte die Kfz-Steuer nach den Vorschlägen des Gutachtens auf eine CO2-orientierte Bemessungsgrundlage umgestellt, progressiv ausgestaltet und bei Neuzulassung eines Fahrzeugs für mehrere Jahre im Voraus erhoben werden. Um zu vermeiden, dass die steigende Energieeffizienz der Fahrzeuge einen Anreiz zur Ausdehnung der Fahrleistung gibt, sind weitere Erhöhungsstufen der Kraftstoffpreise im Rahmen der ökologischen Steuerreform unabdingbar. Nur so kann gewährleistet werden, dass die vorhandenen technischen Potenziale zur CO2-Minderung bei Kraftfahrzeugen konsequent ausgeschöpft werden.

Trittin begrüßt Sondergutachten
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat das Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) begrüßt. „Die Ausgestaltung einer umweltgerechten Mobilität stellt eine der größten Herausforderungen für die Umweltpolitik der nächsten Jahre dar. Das Sondergutachten untermauert die Tatsache, dass mehr Mobilität mit weniger Verkehr möglich ist. Wie die aktuelle Feinstaubdebatte zeigt, müssen die negativen Folgen des Straßenverkehrs für die menschliche Gesundheit und die natürliche Umwelt weiter gesenkt werden“, sagte Trittin.

Mit seiner umfassenden Bestandsaufnahme verdeutliche das Gutachten die zahlreichen Handlungsfelder, die von einer zukunftsgerichteten Verkehrsumweltpolitik zu besetzen seien: Ihr Regelungsgegenstand sei nicht auf die klassischen Bereiche des Immissionsschutzes und der Erhaltung von Natur und Landschaft begrenzt. Vielmehr gehe es um einen umfassenden Ansatz: das Bedürfnis der Bürger nach mehr Lebensqualität“

Trittin erläuterte bei der Entgegennahme des Gutachtens wichtige Ziele des BMU für eine umweltgerechte Verkehrspolitik: „Die Mobilität der Zukunft wird durch innovative Entwicklungen im Bereich der Fahrzeug- und Kraftstofftechnologie bestimmt. Das ‚Auto der Zukunft’ muss sich durch eine hocheffiziente und möglichst emissionsfreie Nutzung auf Grundlage erneuerbarer Energien auszeichnen. Ein anspruchsvolles Profil von Umwelt- und Sicherheitsstandards ist als Leitlinie für eine derartige technologische Entwicklung zu formulieren. Bis 2020 wollen wir den Anteil der alternativen Kraftstoffe am Markt auf 25 % erhöhen. Damit wird auch ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet, der sich nur über verstärkte Massnahmen auch im Verkehrssektor gewährleisten lässt.“
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