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Umwelt

München: Dicke Luft zu Ostern

Stadtluft überschritt am Sonntag zum 36.Mal Feinstaubgrenzwert

Am Ostersonntag hat München mit 58 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft erneut den geltenden Grenzwert von 50 Mikrogramm in diesem Jahr überschritten. Damit ist die die bayerische Landeshauptstadt nicht nur die „schmutzigste deutsche Stadt“, was den Feinstaub angeht. München verstößt zudem seit Sonntag gegen geltendes EU-Recht.

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Am vergangenen Freitag hatten die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) und der Bund Naturschutz (BN) der Stadt München und der Regierung von Oberbayern eine letzte Frist für die Einleitung kurzfristiger Maßnahmen gesetzt. Im Gegensatz zu anderen belasteten Städten wie Düsseldorf und Dortmund, die zum Schutz ihrer Bürger Fahrverbote für dieselbetriebene Lkw verhängten, verweigerte sich München dem Gesundheitsschutz seiner Bürger.

Im Streit um die Feinsstaubbelastung hat auch der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Müller, Städten und Ländern vorgeworfen, das Problem „verschleppt“ zu haben: „Es rächt sich nun, dass keine systematischen Minderungsstrategien entwickelt worden sind“, sagte der SPD-Politiker dem „Tagesspiegel am Sonntag“. Müller forderte auch die Autohersteller auf, ihre Forschungsanstrengungen auf die Entwicklung sparsamer Autos zu konzentrieren.

Schwere Vorwürfe richtet die DUH gegen die bayerische Staatsregierung und die Stadt München, die konzeptlos vor „Aktionismus“ warnten, ein weiteres „Nachdenken“ für Mitte April ankündigten und dann erst einmal in den Osterurlaub fuhren. „Obwohl absehbar war, dass wir bereits über Ostern weitere Überschreitungen der Feinstaub-Höchstgrenzen erleben würden, lassen die verantwortlichen Politiker die Münchner Bürger mit ihrer vergifteten Luft allein. Es ist Skandal, wie die Staatsregierung einmal mehr vor der Autoindustrie kuscht. Die Umweltverbände müssen nun sogar die Einhaltung von Recht und Gesetz auf dem Klagewege durchsetzen“, so Resch.

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Mit einer Klage gegen die Stadt München und die Regierung von Oberbayern will die DUH erreichen, dass beispielsweise die Durchfahrt für Lkw in der Landshuter Allee zeitlich beschränkt oder vollständig unterbunden wird: „Weil die Mehrzahl der Dieselfahrzeuge, auf die die Feinstaubbelastung zurückzuführen ist, die Landshuter Allee als Durchfahrtsstraße nutzen, braucht man dort nur ein Durchfahrtsverbotsschild für Lkw aufzustellen“, so DUH-Anwalt Dr. Remo Klinger, der die Interessen des Anwohners Dieter Janecek vertritt.

Gleichzeitig will Klinger das „Schwarze-Peter-Spiel“ von Bund, Ländern und Gemeinden beenden, die sich gegenseitig die Verantwortung zuschöben, wenn es um konkrete Maßnahmen geht. So fordert zwar die Stadt München ein Fahrverbot für Lastwagen, der Kommune seien aber die Hände gebunden, weil die Bezirksregierung im Verbund mit dem Umweltministerium klare Konsequenzen blockiere. DUH-Anwalt Klinger hält das für eine Ausrede: „Die Städte können sehr wohl unter Anwendung des ihnen zur Verfügung stehenden straßenverkehrsrechtlichen Instrumentariums unmittelbar und unverzüglich Maßnahmen treffen. Sie können nicht sagen: Wir bekommen die Genehmigung so und so nicht, deshalb versuchen wir’s erst gar nicht. Wenn die Stadt etwas will und die obere Behörde das untersagt, muss die Stadt halt bitte schön gegen die Behörde vorgehen.“

(Deutsche Umwelthilfe, 29.03.2005 – NPO)

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