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Gesellschaft

Die meisten Totenscheine sind fehlerhaft

Ein Drittel aller Bescheinigungen enthält sogar mindestens einen schwerwiegenden Fehler

Totenscheine voller Fehler und nicht schlüssig geklärte Sterbefälle: Die Leichenschau in Deutschland läuft offenbar häufig schief. © Katarzyna Bialasiewicz/ iStock.com

Fehlerhafte Urkunde: Am Ende des Lebens stellt der Arzt einen Totenschein aus. Doch dieser ist viel zu oft fehlerhaft, wie eine Studie Rostocker Rechtsmediziner zeigt. Von 10.000 untersuchten Todesbescheinigungen waren demnach nur 223 fehlerfrei – und knapp ein Drittel dieser wichtigen, offiziellen Urkunden enthielt sogar mindestens einen besonders schwerwiegenden Fehler.

Wenn ein Mensch stirbt, stellt ein Arzt den sogenannten Totenschein aus. In dieser wichtigen, offiziellen Urkunde wird der Tod der verstorbenen Person dokumentiert und zum Beispiel der Sterbezeitpunkt und die Todesursache festgehalten. Dieses Dokument legt fest, wie mit dem Verstorbenen umzugehen ist. Nur bei einem natürlichen Tod kann die Leiche ohne weiteres bestattet werden. Bei unnatürlichen oder ungeklärten Todesfällen müssen Polizei und Staatsanwaltschaft hingegen zunächst Ermittlungen aufnehmen.

Für Angehörige ist der Totenschein darüber hinaus von Bedeutung, weil sie ihn unter anderem benötigen, um die Sterbeurkunde zu beantragen. Diese brauchen sie für das Antreten einer Erbschaft ebenso wie für bestimmte Versicherungsleistungen. Zudem sind die Angaben zur Todesursache auch wichtig, weil sie die Grundlage für die amtliche Todesursachenstatistik darstellen.

Schwerwiegende Fehler

Der Totenschein ist demnach aus diversen Gründen von großer Bedeutung – umso erschreckender ist das, was nun Rechtsmediziner um Fred Zack von der Universität Rostock herausgefunden haben. Für eine Studie untersuchten die Wissenschaftler 10.000 Todesbescheinigungen aus dem Einzugsgebiet des Krematoriums Rostock aus dem Zeitraum zwischen August 2012 und Mai 2015.

Dabei zeigte sich: Insgesamt wiesen 27 Prozent, also knapp ein Drittel aller Scheine, mindestens einen schwerwiegenden Fehler auf. Spitzenreiter in der Negativliste der schweren Fehler waren dabei Ungereimtheiten bei der Angabe der Todesursache. Diese soll normalerweise durch eine sogenannte Kausalkette erläutert werden, die zum Beispiel ausgehend von einer Grunderkrankung alle weiteren Ereignisse nennt, die schließlich unmittelbar zum Tod des Betroffenen führten. In vielen Totenscheinen war die genannte Kausalkette jedoch nicht schlüssig, wie das Team berichtet.

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„Notwendiges Übel“

Oftmals fehlten zudem der Vermerk sicherer Todeszeichen sowie wichtige Kontaktangaben, über die der Leichenschauarzt bei etwaigen Rückfragen erreicht werden kann. Zusätzlich zu solchen schwerwiegenden Patzern stellten die Forscher zahlreiche leichtere Fehler fest: Über 50 Prozent der Ärzte in der Stichprobe leisteten sich mindestens vier leichte Fehler pro Todesbescheinigung. Nur 223 der 10.000 Totenscheine waren demnach vollkommen fehlerfrei.

Woran aber liegt das? Dafür haben Zack und seine Kollegen gleich mehrere Erklärungen parat. Zum einen sei die Leichenschau für viele Mediziner lediglich ein „notwendiges Übel“. Dementsprechend sei die Untersuchung des verstorbenen Menschen häufig unzureichend. Hinzu kommt, dass das Ausstellen einer Todesbescheinigung kompliziert sein kann und unter anderem mehrere Gesetze und Vorschriften berücksichtigen muss – mancher Arzt scheint damit überfordert zu sein.

Spezialisten gefragt

Den Hauptgrund für die vielen Fehler bei der Ausstellung von Totenscheinen sehen die Rechtsmediziner daher auch in einem organisatorischen Problem: „Es sind keine Spezialisten am Werk. Wenn ein niedergelassener Arzt beispielsweise zweimal im Jahr zu einer Leichenschau gerufen wird, stellt sich bei ihm kaum eine Routine ein“, sagt Zack.

Doch obwohl die schlechte Qualität der ärztlichen Leichenschau in Deutschland immer wieder angemahnt wird, ist keine Änderung in Sicht: So hat jedes Bundesland noch immer sein eigenes Bestattungsgesetz und seine eigene Todesbescheinigung. Zack und seine Kollegen plädieren deshalb für bundesweit einheitliche Regelungen. Diese könnten künftig zum Beispiel vorsehen, dass spezialisierte Ärzte oder medizinisch geschulte Spezialisten die Leichenschauen außerhalb der Krankenhäuser durchführen.

„Zudem müssten mehr Sektionen erfolgen, denn die Leichenschaudiagnosen werden in etwa 50 Prozent aller Fälle nach einer Sektion korrigiert. Deshalb ist die gegenwärtige amtliche Todesursachenstatistik in Deutschland, die lediglich auf Angaben der Todesbescheinigungen beruht, Augenwischerei“, konstatiert Zack. Dies sei problematisch, weil unter anderem auf Basis dieser fehlerhaften Angaben die Weichen in der deutschen Gesundheits- und Forschungspolitik gestellt würden.

(Universität Rostock, 04.09.2017 – DAL)

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