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Medizin

Tipps für ein sicheres Feuerwerk

Experten warnen vor Gefahr durch laute Böller und illegale Raketen

So schön das Silvester-Feuerwerk auch ist - es kann gefährlich werden. © openclipart/ pixabay

Alle Jahre wieder: Der Jahreswechsel soll knallen und Funken sprühen. Mit dem farbenfrohen und lauten Feuerwerk steigt zu Silvester jedoch auch das Verletzungsrisiko. Es drohen Lärmschäden, Handverletzungen und Verbrennungen. Eine besondere Gefahr geht dabei von nicht in Deutschland zugelassenen Böllern und Raketen aus. Experten raten ausdrücklich dazu, nur sichere Produkte zu kaufen und beim Zünden Vorsicht walten zu lassen.

Mehr als 100 Millionen Euro lassen sich die Deutschen jedes Jahr das Silvesterfeuerwerk kosten. Um das Neue Jahr zu begrüßen, werden Raketen, Knaller oder Verbundfeuerwerk mit Schwarzpulver und Glimmereffekten gezündet. Doch bei der hübsch anzusehenden Knallerei wird oft vergessen, dass es dabei auch zu gefährlichen Zwischenfällen kommen kann. Grund dafür sind häufig Lärmschäden, Verletzungen durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern und nicht zugelassene Böller und Raketen.

Knalltrauma droht

Mehr als 8.000 Menschen sind alljährlich nach Silvester allein von Verletzungen des Innenohrs durch den Knall von Böllern und Raketen betroffen. Von einem Risiko für die Ohren sprechen Experten schon ab einer Lautstärke von 85 Dezibel – die meisten Feuerwerke sind jedoch noch um einiges lauter.

Donnerschläge und Chinaböller etwa führen die Lärmliste mit rund 150 Dezibel an. Damit sind sie sogar lauter als ein Presslufthammer und erreichen in etwa die Lautstärke einer kleinen Schusswaffe. Ein Knalltrauma ist bereits ab 135 Dezibel möglich. Schon ein einziger lauter Knall in Ohr-Nähe genügt, damit unser Hörorgan empfindlichen Schaden nehmen kann. Nicht allein der Lärm ist dabei ursächlich für die Schäden, sondern vor allem die Druckbelastung durch die Explosion.

Schwere Handverletzungen

Auch zu Gesicht- und Handverletzungen kommt es in der Silvesternacht häufiger: Rund 50 bis 60 schwere Handverletzungen werden dann im Schnitt in einem großstädtischen Krankenhaus behandelt. Zu den häufigsten Verletzungen zählen dabei tiefe Verbrennungen, abgetrennte Finger oder Fingerglieder.

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Die schwersten Folgen, wie eine zerstörte Hand, verursachen selbstgebastelte oder außerhalb des Fachhandels erworbene Böller ohne die nötige Zulassung – zum Beispiel illegale Produkte aus dem Ausland. Diese sind besonders gefährlich, da sie zu früh oder viel stärker explodieren können als erwartet.

Nur sicher mit Registriernummer

Für ein ungetrübtes Silvestervergnügen raten Experten daher dringend dazu, nur Feuerwerkskörper aus sicheren Quellen zu nutzen: Sichere, in der Europäischen Union zugelassene Feuerwerkskörper erkennt man an der Registriernummer und dem CE-Zeichen, zusammen mit der europaweit gültigen Kennnummer der Prüfstelle. Verbraucher sollten zudem unbedingt darauf achten, dass dem Produkt eine deutsche Gebrauchsanleitung beiliegt.

„Außerdem sollten am besten nur Feuerwerkskörper verwendet werden, die gar nicht in der Hand gezündet werden. Dies gilt besonders, da bei den meisten Unfällen Alkohol im Spiel ist“, ergänzt Joachim Windolf vom Universitätsklinikum Düsseldorf. Eine weitere wichtige Regel: Nicht explodierte Böller sollten niemals noch einmal gezündet, sondern immer sofort entsorgt werden – dies schützt auch Kinder und Jugendliche, die Blindgänger sammeln und nachzünden.

Gehörschutz auf beim Feuerwerk

Zum Schutz für die Ohren gilt: Beim Feuerwerk Abstand zu Lärmquellen halten und am besten einen Gehörschutz tragen. „Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen ist Vorsicht geboten. Sie können die Gefahr des lauten Knalls nicht einschätzen. Außerdem ist ihr Gehör besonders empfindlich“, sagt Marianne Frickel von der Bundesinnung der Hörakustiker.

Wer sein Gehör nicht überstrapazieren will, kann übrigens auf Fontänen, Knallerbsen und Wunderkerzen zurückgreifen. Sie sind nicht lauter als ein Staubsauger und somit ein ungefährliches Vergnügen für die Silvesternacht.

(Bundesinnung der Hörakustiker KdöR/ Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie, 29.12.2017 – DAL)

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