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Medizin

Welche Böller und Raketen sind sicher?

Großes Verletzungsrisiko durch sorglosen Umgang mit illegalen Feuerwerkskörpern

Damit das Silvesterfeuerwerk ohne Unfälle Verletzungen abläuft, verwenden sie am besten nur in Deutschland zugelassene Raketen und Böller. © FreeImages.com / Patrizia Schiozzi

Alle Jahre wieder: Der Jahreswechsel soll knallen und Funken sprühen. Mit dem farbenfrohen und lauten Feuerwerk steigt zu Silvester jedoch auch das Verletzungsrisiko. Handverletzungen und Verbrennungen sorgen für Hochbetrieb im Operationssaal. Ärzte und Feuerwerksexperten warnen davor, nicht in Deutschland zugelassene Böller und Raketen zu zünden.

Mit dem Verkaufsstart von Raketen und Böllern beginnt auch in Krankenhäusern und Operationssälen die Hochsaison: Chirurgen müssen zu Silvester Sonderschichten einlegen, und die meisten OP-Teams sind gleich doppelt besetzt. Grund dafür sind Verletzungen durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Riskant sind auch Böller, die im Ausland eingekauft wurden, in Deutschland aber gar nicht zugelassen sind.

Von Hand- bis zu Genitalverletzungen

Für die Hände besteht dabei die größte Gefahr: „Die meisten großen Handverletzungen werden durch selbst gebastelte Böller verursacht“ sagt Andreas Eisenschenk von der Deutschen Gesellschaft für Handchirurgie. „Am häufigsten sind aber Verletzungen eines oder mehrerer Finger sowie Hautverletzungen“, so der Mediziner.

Im Extremfall können illegale Böller Finger abreißen und eine ganze Hand für den Rest des Lebens unbrauchbar machen. Ein typisches Großstadt-Krankenhaus versorgt in einer Silvesternacht etwa 60 Verletzungen wie abgetrennte Finger oder Fingerglieder und fünf bis zehn schwere Verletzungen, wie zum Beispiel eine zerstörte Hand. Doch auch andere Körperteile seien gefährdet, warnt Eisenschenk: „Wenn Böller in der Nähe des Kopfes explodieren, kann es aber auch zu Trommelfellzerstörungen kommen – und wenn sie sich in der Hosentasche entzünden, zu Genitalverletzungen.“

Am häufigsten müssen die Ärzte junge Männer im Alter bis zu 25 Jahren behandeln. Die zweite Haupt-Risikogruppe sind 50- bis 60-jährige Männer. „Bei beiden Gruppen ist oft Alkohol mit im Spiel“, sagt Eisenschenk. „Je mehr Alkohol man im Blut hat, desto leichtsinniger wird man.“ Nach dem Jahreswechsel ist die Arbeit der Chirurgen noch nicht vorbei: An Neujahr kommen hauptsächlich Kinder, die sich beim Blindgänger-Sammeln verletzt haben.

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Sicheres Feuerwerk erkennt man an Registriernummern

Damit es nicht zu Verletzungen kommt, warnt die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) ausdrücklich vor Feuerwerk ohne die nötige Zulassung. Sichere Feuerwerkskörper erkennt man an der Registriernummer und dem CE-Zeichen, zusammen mit der Kennnummer der Prüfstelle.

Von 381 neuen Produkten auf dem deutschen Markt hat die BAM 53 Produkte selbst geprüft. Die anderen Tragen die Kennnummer einer der anderen neun benannten Prüfstellen in Europa.

Das bedeuten die Zahlen und Buchstaben auf der Feuerwerks-Verpackung © BAM

Die ersten vier Ziffern der Registriernummer geben Auskunft darüber, welche benannte Stelle in Europa den Feuerwerksartikel geprüft hat. Die Kennnummer 0589 steht beispielsweise für die BAM. Auch eine deutsche Gebrauchsanweisung sollte Böllern und Raketen unbedingt beiliegen. Sämtliche in Deutschland von den jeweiligen Herstellern angegebene Feuerwerksartikel und ihre Registriernummern sind in einer Liste der BAM aufgeführt und können dort im Zweifel überprüft werden.

„Kaufen Sie ihr Feuerwerk in Deutschland“

Auch wenn die Prüfstellen über die ganze EU verteilt sind und EU-weit einheitliche Prüfnormen gelten, gibt es auch Unterschiede von Land zu Land. So darf man in Deutschland erst ab 18 Jahren Feuerwerkskörper der Klasse F2 einkaufen, und für den deutschen Markt bestimmte Knallkörper dürfen maximal sechs Gramm Schwarzpulver enthalten. Beimischungen des bedeutend heftiger reagierenden Blitzknallsatzes darin sind für den üblichen Normverbraucher nicht erlaubt. Illegal mit solchem Knallsatz versehene Böller sind für die schwersten Verletzungen verantwortlich.

Selbst einen Überblick über die geltenden Vorschriften zu behalten, ist für Laien nahezu unmöglich: „Ein Einkauf von Feuerwerksartikeln im europäischen Ausland und anschließendes Verbringen, Lagern und Verwenden in Deutschland kann deshalb schnell zu einem Verstoß gegen sprengstoffrechtliche Vorschriften werden“, warnt Pyrotechnikexperte Christian Lohrer von der BAM. „Daher kaufen Sie ihr Feuerwerk in Deutschland, wenn sie es in Deutschland abbrennen wollen.“

(Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) / Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), 30.12.2015 – AKR)

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