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Materialforschung

Wasserspielzeug: 20 von 50 fallen durch

TÜV-Test findet Schadstoffe und Mängel bei Luftmatratzen, Spielzeug und Schwimmsitzen

Aufblasbares Wasserspielzeug und Babyschwimmsitze im TÜV-Test © TÜV Rheinland AG

Pünktlich zur Sommerzeit haben Prüfer von TÜV Rheinland in europäischen Urlaubsregionen eingekauft: An Strandbuden oder in Souvenirshops erwarben sie insgesamt 50 aufblasbare Schwimmtiere, Luftmatratzen und Schwimmsitze für Babys und testeten diese anschließend im Labor. Die Messlatte: die europäischen Mindeststandards. Das Ergebnis: 20 von 50 Badeartikeln dürften in der Europäischen Union gar nicht verkauft werden. Sie erfüllen die grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit nicht.

Gekauft haben die Fachleute von TÜV Rheinland die aufblasbaren Wasserspielzeuge zwischen Mai und Juli in Deutschland, Belgien, Griechenland, Italien, den Niederlanden und Spanien – jeweils zum Preis von maximal zehn Euro. Anschließend wurden die Produkte in Prüflaboratorien auf ihre Verkehrsfähigkeit und Sicherheit hin untersucht. Im Mittelpunkt standen dabei mechanische und chemische Prüfungen sowie die Kennzeichnungen der Produkte und die notwendigen Warnhinweise.

Kippelige Schwimmsitze

Das Ergebnis: Bei 20 der 50 Produkte stellten die Tester Mängel fest. In sechs Fällen fanden die Tester verbotene Schwimmsitze für Babys und kleine Kinder. In verschiedenen dieser Modelle könnten die Kinder aus dem Sitz rutschen. Bei anderen besteht das Risiko, dass die Kinder im Wasser sofort kentern, weil die Sitzposition zu hoch ist und das Kind dadurch zu weit aus dem Wasser ragt. „Diese aufblasbaren Schwimmsitze sind lebensgefährlich. Sie gaukeln den Eltern Sicherheit vor, die sie so aber gar nicht bieten“, erklärt TÜV-Expertin Christiane Reckter.

Deshalb seien solche Sitze absolut verboten. Sichere Schwimmlernhilfen oder Kinderschwimmsitze dürften nicht wie buntes Wasserspielzeug gestaltet sein. Zudem müssen sie mit Benutzungs- und Sicherheitshinweise gekennzeichnet sein und die Anforderungen der Normenreihe EN 13138-1 bzw. EN 13138-3 erfüllen. Das muss auch so auf der Verpackung und dem Produkt stehen. Die verbotenen Schwimmsitze hat TÜV Rheinland unverzüglich den Behörden gemeldet.

Hohe Belastung mit Weichmachern und Giftstoffen

Neben den sechs verbotenen Schwimmsitzen für Kinder fanden die Forscher fünf aufblasbare Spielsachen, bei denen sich verschluckbare Kleinteile wie beispielsweise Ventilstöpsel lösten, und sechs Wasserspielzeuge, in denen sich unerlaubt hohe Mengen verschiedener Schadstoffe fanden. Vor allem die festgestellten hohen Belastungen mit Phthalat-Weichmachern stellen eine unsichtbare Gefahr dar. Sie lagen über den für Spielzeug als Grenzwert erlaubten Konzentrationen. Phtalate stehen im Verdacht, hormonell zu wirken und krebserregend zu sein. Weitere Produkte enthielten erhöhte Werte an Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK). Auch diese stehen im Verdacht, Krebs zu verursachen und sind toxisch. Technisch sind diese Stoffe vermeidbar.

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Bei weiteren drei Produkten fanden die Prüfer auch irreführende und damit gefährliche Kennzeichnungen und bei mehreren Prüflingen eine nicht normgerechte Umsetzung der Warnhinweise oder anderer vorgeschriebener Beschriftungen. Die Fachleute konnten teilweise einen Zusammenhang zwischen der Sorgfalt beim Umgang mit den formellen Vorschriften und der Güte des Produktes feststellen: Wenn in der Gebrauchsanweisung oder bei den Warnhinweisen bereits Druckfehler oder eine mangelhafte Ausführung festgestellt wurden, dann hatte das dazu gehörige Produkt meist auch ein Sicherheitsproblem.

Lieber bei großen Handelsketten kaufen

Generell empfehlen die Fachleute besser bei sicheren Quellen und bei großen Handelsketten zu kaufen, die über eine Qualitätssicherung verfügen. Auch können Urlauber schon beim Kauf einige Dinge selbst kontrollieren: Riechen die Kunststoffprodukte extrem stark und unangenehm? Besitzen die Spielzeuge scharfe Kanten und ist der Kunststoff extrem dünn? Dann heißt es besser: Finger weg und das Geld sparen.

Die Forscher des TÜV Rheinland führten diesen Urlaubstest bereits zum vierten Mal durch: 2009 fielen über 60 Prozent der gekauften Artikel durch, 2010 über 35 Prozent und auch 2012 erfüllten knapp 40 Prozent der Produkte nicht einmal die Mindestanforderungen der Europäischen Union an die Verkehrsfähigkeit. Auch wenn im Vergleich zu den vergangenen Jahren ein leicht positiver Trend zu erkennen ist, gibt es weiter gefährliche Artikel zu kaufen.

Alle Ergebnisse des TÜV Rheinland-Tests im Internet.

(TÜV Rheinland AG, 17.07.2013 – NPO)

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