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Medizin

Vorsicht bei Scoubidou-Bändern

Bundesinstitut für Risikobewertung warnt vor Lösemitteln und Weichmachern

Sie sind leuchtend bunt, sie sind geschmeidig und eignen sich hervorragend zum Basteln von Schlüsselanhängern, Halsbändern und anderen kleinen Geschenken. Klar, dass Scoubidou-Bänder bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebt sind. Untersuchungen der Überwachungsbehörden der Bundesländer haben jedoch gezeigt, dass Scoubidou-Bänder flüchtige organische Lösemittel und Weichmacher in erheblichen Mengen enthalten. Sie sind deshalb laut des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) als Spielzeug für Kleinkinder nicht geeignet.

Scoubidou-Bänder sind Kunststoffschnüre aus Polyvinylchlorid (PVC). Um diesen Kunststoff weich und geschmeidig zu machen, werden ihm als Weichmacher Phthalate in hoher Konzentration zugesetzt. Das können in einzelnen Bändern bis zu 45 Prozent sein. Bei über drei Viertel der untersuchten Bänder wurden Weichmacher wie Diethylhexylphthalat (DEHP) oder Dibutylphthalat (DBP) in Anteilen von rund einem Drittel verwendet. Von diesen Weichmachern ist bekannt, dass sie bei höherer Dosierung die Fortpflanzung und Entwicklung beeinträchtigen können.

Außerdem wurden flüchtige organische Verbindungen wie Toluol, Phenol, 2- und 1-Butanol sowie verschiedene zinnorganische Verbindungen in den Bändern nachgewiesen. Die hellgrünen, violetten, gelben, rosa- und orangefarbenen Teile einiger Proben enthielten außerdem hohe Anteile an Cadmium.

Risiko nur bei „Fehlgebrauch“

Solange kritische Stoffe im Kunststoff verbleiben, stellen sie kein Risiko für die Gesundheit dar. Entscheidend ist vielmehr, welche Mengen beim Basteln und Spielen sowie beim vorhersehbaren Fehlgebrauch aus den Bändern entweichen und mit dem Körper in Kontakt kommen. Etwa dann, wenn Kleinkinder die daraus gefertigten Schlüsselanhänger, Hals- und Armbänder in den Mund nehmen und darauf kauen.

Weil derzeit keine brauchbaren Messergebnisse zur Freisetzung von Weichmachern, Lösemitteln und Cadmium aus Scoubidou-Bändern vorliegen, hat das BfR unter Annahme der ungünstigsten Bedingungen die mögliche Aufnahme der Stoffe über die Haut beziehungsweise über die Atemwege abgeschätzt.

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Was nach dieser Schätzung an kritischen Stoffen aus den untersuchten Bändern entweicht und aufgenommen wird, stellt nach Auffassung des BfR keine erkennbare gesundheitliche Gefährdung für Kinder und Jugendliche dar. Aus Gründen der Vorsorge hält das BfR aber Produkte, die durch Lösemittelgeruch auffallen, nicht als Spielzeug für Kinder geeignet.

Kleinkinder, bei denen vorhersehbar ist, dass sie Spielzeug und andere Gegenstände in den Mund nehmen, sollten nicht mit Scoubidou-Bändern spielen oder daraus angefertigte Schmuckstücke tragen.

Scoubidou-Bänder sind nach Einschätzung des BfR Spielzeug. Grundsätzlich ist das Institut der Auffassung, dass in Spielzeug gemäß der „Guten Herstellerpraxis“ der Gehalt an gesundheitlich bedenklichen Substanzen so weit wie möglich zu minimieren ist. Gleiches gilt für Restgehalte flüchtiger Stoffe. In Kunststoffen für Spielzeug sollten grundsätzlich gesundheitlich weniger bedenkliche Weichmacher eingesetzt werden.

(idw – Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), 29.09.2004 – DLO)

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