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Umwelt

Süßer Sieg für Entwicklungsländer

Welthandelsorganisation erklärt Agrarsubventionen der EU und USA für rechtswidrig

Zuckerlieferant Nummer Eins in Europa: Zuckerrübe © USDA

Ein seit Jahren schwelender Streit um Subventionen in der Landwirtschaft ist jetzt durch ein Urteil der Welthandelsorganisation (WTO) vorläufig entschieden worden: Das WTO-Schlichtungskomitee kam zu dem Schluss, dass die Mehrheit der von Europa und den USA gezahlten Subventionen für Zucker- und Baumwollproduzenten gegen geltendes WTO-Recht verstoßen.

In den zwei separaten Fällen, die von Brasilien und anderen Entwicklungsländern initiiert worden waren, sind die EU und USA unterlegen. Ihnen wird vorgeworfen, Subventionen zu zahlen, die die Überproduktion von Zucker und Baumwolle fördern und das ‚Dumping‘ von Agrarüberschüssen auf dem Weltmarkt zulassen. Arme Bauern in der Dritten Welt werden dadurch ihrer ökonomischen Lebensgrundlage beraubt.

Subventionen für Baumwolle und Zucker rechtswidrig

Im Streitfall Baumwolle befand das WTO-Streitschlichtungskomitee, dass US-Baumwollsubventionen in Höhe von 3,2 Milliarden US-Dollar und US-Exportkredite für Baumwolle und andere Handelsgüter in Höhe von 1,6 Milliarden US-Dollar gegen die WTO-Regeln verstoßen. Dies sind fast die gesamten US-Baumwollsubventionen sowie annähernd 50 Prozent der gesamten US-Exportkredite im Jahr 2002. Im Streitfall Zucker befand das WTO-Streitschlichtungskomitee, dass die EU ihre eingegangenen Verpflichtungen gegenüber der WTO verletzt, indem sie fünf Mal mehr subventionierten Zucker auf den Weltmarkt exportiert als erlaubt.

NGO Oxfam International begrüßt Entscheidung

„Diese Entscheidungen sind ein Triumph für Entwicklungsländer und ein Warnsignal für reiche Länder, die sich konsequent über WTO-Regeln hinwegsetzen und durch ihre ungerechte Handelspolitik Millionen Menschen in Armut und Elend treiben“, so Phil Bloomer von der Hilfsorganisation Oxfam International. „Die Entwicklungsländer haben auf moralischer, intellektueller und jetzt auch auf rechtlicher Ebene gewonnen. Es ist bewiesen, dass die EU und USA im Unrecht sind, sie müssen nun die Anordnungen der Schiedsgerichte unverzüglich befolgen. Wenn sie dies nicht tun, werden sie den Fortbestand einer Organisation gefährden, die sie selbst geschaffen haben und die sie brauchen. Die EU und die USA gebrauchen den Streitbeilegungsmechanismus der WTO mehr als jeder andere. Es ist nicht nur moralisch korrekt, dass die Entscheidungen nun umgesetzt werden, sondern auch im eigenen Interesse der EU und USA“, so Bloomer. In beiden Fällen haben die Parteien die Möglichkeit, gegen die Entscheidungen Beschwerde einzulegen, bevor diese im nächsten Jahr rechtskräftig werden.

(Oxfam Deutschland, 10.09.2004 – ESC)

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