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Biotechnologie

Europäischer Gerichtshof erteilt Stammzellpatenten eine Absage

Urteil sorgt für geteilte Reaktionen

Stammzellen © NIH

Produkte aus menschlichen embryonalen Stammzellen dürfen nicht patentiert werden, wenn dazu befruchtete Eizellen zerstört werden müssen. Das hat gestern der Europäische Gerichtshof (EuGh) in Luxemburg entschieden. Während die Umweltorganisation Greenpeace die Entscheidung begrüßte, zeigten sich Stammzellforscher wie Professor Oliver Brüstle von der Universität Bonn enttäuscht.

„Mögliche Medikamente und Therapien, die aus der Forschung erwachsen, können in Zukunft in Europa kopiert werden. Das wird zwar keine Implikationen auf die Forschung an sich haben, aber sehr wohl darauf, inwieweit in die Forschung und mehr noch in die Entwicklung in Europa investiert wird. Europa steht dabei in direkter Konkurrenz zu den USA und China und sollte nicht zum Markt für solche Produkte verkommen“, sagte Joseph Straus, Emeritus am Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in München.

Stammzellforschung wird zur Grundlagenforschung

Auf Antrag des Bundesgerichtshofes (BGH) hat der EuGH gestern eine Grundsatzentscheidung zur Patentierbarkeit von Erfindungen auf Grundlage embryonaler Stammzelllinien (ES-Zellen) gefällt. Ausgangspunkt des Rechtsstreits war die Frage, ob allein die ursprüngliche Gewinnung dieser Zelllinien aus befruchteten Eizellen ausreicht, um auf diesen Zellen aufbauende Patente zu verbieten.

Wie das EuGH nun entscheiden hat, sind auf embryonalen Stammzelllinien aufbauende Erfindungen auch dann von der Patentierbarkeit auszuschließen, wenn die Gewinnung der Zelllinien viele Jahre vorher stattgefunden hat und nicht Bestandteil des erfindungsgemäßen Verfahrens ist.

„Translationale Forschung findet anderswo statt“

Der Rektor und der Kanzler der Universität Bonn bedauerten das Luxemburger Urteil, weil es die europäische Wissenschaft in diesem Bereich der Stammzellforschung faktisch auf die Grundlagenforschung festlege. „Translationale Forschung, die die Früchte grundlegender Forschungsarbeiten in konkrete Verfahren und Therapien umsetzt, wird in Zukunft wohl anderenorts stattfinden“, sagte Rektor Professor Jürgen Fohrmann. Das Urteil schränke damit auch die Entwicklungsperspektiven von Nachwuchswissenschaftlern in Europa ein.

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Brüstle, der am Institut für Rekonstruktive Neurobiologie der Universität Bonn forscht, äußerte sich ebenfalls unzufrieden zu dem Urteil. „Mit dieser unglücklichen Entscheidung werden die Früchte jahrelanger translationaler Forschung europäischer Wissenschaftler in einem Handstreich weggewischt und dem außereuropäischen Ausland überlassen. Europäische Forscher dürfen Grundlagenforschung betreiben, die dann andernorts in medizinische Verfahren umgesetzt wird, welche letztendlich wieder nach Europa importiert werden. Wie soll ich das meinen Doktoranden erklären?“, so Brüstle.

Tatsächlich werden solche ES-Zellen in zahlreichen europäischen Staaten aus überzähligen befruchteten Eizellen gewonnen, die im Rahmen der künstlichen Befruchtung in großen Mengen entstehen. Mittlerweile stehen weltweit mehrere Hundert solcher Zelllinien zur Verfügung. Da sie, einmal gewonnen, uneingeschränkt vermehrbar sind und im Labor in alle Körperzelltypen umgewandelt werden können, haben ES-Zellen enormes Potential für Krankheitsforschung und Zelltherapien.

Schutz menschlichen Lebens gestärkt

„Heute wurde europäische Rechtsgeschichte geschrieben“, meinte dagegen Christoph Then, Patentberater von Greenpeace. „Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes muss der Mensch in allen Phasen seiner Entwicklung vor kommerzieller Verwertung geschützt werden. Dies gilt auch für Embryonen in der Petrischale. So hat der Gerichtshof den Schutz menschlichen Lebens gegenüber wirtschaftlichen Interessen deutlich gestärkt.“

Jahrelanger Rechtsstreit beendet

Der gestrigen Entscheidung war ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen Brüstle und der Umweltschutzorganisation Greenpeace vorausgegangen. Im Jahr 2004 hatte Greenpeace Klage gegen dieses im Jahr 1999 erteilte Patent eingereicht. Kernpunkt der Argumentation: Da humane ES-Zelllinien ursprünglich aus befruchteten Eizellen gewonnen werden, stelle dies eine untersagte Verwendung menschlicher Embryonen und damit einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung dar.

Brüstle hingegen betonte, das patentierte Verfahren selbst beinhalte weder eine Verwendung von Embryonen noch die Gewinnung von ES-Zellen, sondern gehe von bereits etablierten ES-Zelllinien aus, die international erhältlich sind und an denen in Deutschland legal gearbeitet werden darf.

Brüstle kritisierte die Entscheidung des EuGH: „Der EuGH nimmt damit eine restriktivere Haltung ein als die europäische Kommission und sämtliche von den Mitgliedsstaaten eingegangenen Stellungnahmen“. Selbst in diesem Gebiet bekanntermaßen konservative Staaten wie Portugal und Irland hatten in ihren Äußerungen dafür plädiert, Stammzell-Erfindungen nicht von der Patentierbarkeit auszuschließen, wenn sie auf der Verwendung bereits existierender ES-Zelllinien aufbauen.

Kritik von Brüstle’s Anwälten

Mit dem Urteil wird der EuGH laut Brüstle’s Anwälten auch nicht seinem Mandat einer harmonisierenden Rechtsauslegung in Europa gerecht. „Niemand würde in Großbritannien oder Schweden auf die Idee kommen, Patente für entsprechende Verfahren in Frage zu stellen.“ Da die Entscheidung auch für diese Staaten bindend ist, würden die inzwischen über 100 ES-Zell-Patente in Großbritannien und Schweden ebenso angreifbar wie Brüstle’s Patent und damit praktisch unwirksam.

Angesichts der aktuellen Entwicklungen sei die Entscheidung des EuGH nicht nachvollziehbar, so Brüstle. „Vor wenigen Wochen haben in Großbritannien die ersten klinischen Studien zur Transplantation ES-Zell-abgeleiteter Netzhautzellen begonnen, und nun stigmatisiert der EuGH die Patentierung solcher Technologien als unmoralisch“.

Brüstle gab sich dennoch gelassen und vertrat die Auffassung, dass die Stammzelltechnologie auf internationaler Ebene nicht aufzuhalten sei. Allerdings berge die heutige Entscheidung eine traurige Wahrheit für die vielen jungen europäischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die begeistert an der Entwicklung biomedizinischer Verfahren auf Grundlage humaner Stammzellen forschen. „Ihnen kann man es nicht verdenken, wenn sie Europa den Rücken kehren.“

(Universität Bonn / MPG / Greenpeace, 19.10.2011 – DLO)

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