Anzeige
Bildung

Bildungsorganisationen gegen strengeres Urheberrecht

Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" gegründet

Dreißig Organisationen aus Bildung und Wissenschaft haben in der „Göttinger Erklärung“ den Gesetzgeber dazu aufgefordert, bei der jetzt anstehenden erweiterten Umsetzung der europäischen Urheberrechtsrichtlinie den Spielraum des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft zu nutzen und nicht allein die Interessen der Rechteverwerter wahrzunehmen.

„Mit den Unterschriften unter die Erklärung vom 5. Juli 2004 zum Urheberrecht ist das Aktionsbündnis handlungsfähig geworden. Wir sind bereit,die politisch Verantwortlichen bei der Novellierung des Urheberrechts in Deutschland im Interesse von Bildung und Wissenschaft zu unterstützen“, erklärte am Anfang August 2004 Dr. Simon, Vertreter der Deutschen Initiative für Netzwerk Information (DINI) und Leiter des Medienzentrums der Universität Siegen, anlässlich einer Sitzung des Aktionsbündnisses in den Räumen der Hochschulrektorenkonferenz in Bonn.

Dem Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ gehören neben vielen wissenschaftlichen Fachgesellschaftenunter anderen die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. (HGF), die Wissenschaftliche GemeinschaftLeibnitz (WGL) und weitereOrganisationen bis hin zum Verein „Schulen-ans-Netz“(SaN) an.

Erleichterter Zugang gefordert

Das Bündnis kritisiert, dass der Gesetzgeber bei der bisherigen Umsetzung der EU-Urheberrechts-Richtlinie 2001/29/EG in nationales Urheberrecht vornehmlich die Belange der Rechteverwerter zur kommerziellen Nutzung der digitalen Medien berücksichtigt hatte. „Für Bildung und Wissenschaft ist es im Zeitalter der digitalen Medien von besonderer Bedeutung, dass Schulen und Wissenschaftseinrichtungen einen erleichterten Zugang zu und Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werkenbehalten“, so Prof. Thomas Hoeren vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster. Geschieht dies nicht, so die Befürchtungen des Aktionsbündnisses, nehmen Ausbildung und Wissenschaft und damit der Standort Deutschland im Informationszeitalterschweren Schaden.

Ziel des Aktionsbündnisses sei es daher, verstärkt auf die Bedeutung von Bildung und Forschung für die deutsche Volkswirtschaft aufmerksam zu machen. Anstatt vorrangig die Vermarktung von Information zu regulieren, müsse der Gesetzgeber in der zweiten Phase der Novellierung das Urheberrechtden Anforderungen von Bildung und Wissenschaft anpassen. So müsse der Gesetzgeber jetzt schon dafür sorgen, dass die Regelung des § 52 a Urheberrechtsgesetz zugunsten der Nutzung in Ausbildung und Wissenschaft verbessert wird – auf keinen Fall aber mit Ende des Jahres 2006 wegfalle, wie bisher im Gesetz vorgesehen.

Anzeige

Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ hält es insbesondere für erforderlich, dass rigide Lizenzierungsbedingungen, die Umfang und Dauer der Nutzung digitaler Medien beschränken, in Bildung und Wissenschaft keine Anwendung finden. Hier habe sich das System der

pauschalen Vergütung bewährt.

(Verein zur Förderung eines Deutschen Forschungsnetzes, 12.08.2004 – NPO)

Teilen:
Anzeige

In den Schlagzeilen

News des Tages

Diaschauen zum Thema

keine Diaschauen verknüpft

Dossiers zum Thema

keine Dossiers verknüpft

Bücher zum Thema

keine Buchtipps verknüpft

Top-Clicks der Woche