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Energie

Erneuerbare-Energien- Gesetz in Kraft

Differenzierte Einspeisungsvergütung soll Effizienz steigern

Am 1. August 2004 ist das fortentwickelte Erneürbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromversorgung auf mindestens 12,5 Prozent bis 2010 und auf mindestens 20 Prozent bis 2020 zu steigern. Erreicht werden soll dies unter anderem durch eine garantierte Vergütung von eingespeistem Strom aus erneuerbaren Energien.

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Bundesumweltminister Jürgen Trittin: „Das neue EEG bietet einen verlässlichen Rechtsrahmen für Investitionen in Solarenergie, Wind- und Wasserkraft, Biönergie und Geothermie. Die Novelle sichert eine erfolgreiche Entwicklung, die bei den erneuerbaren Energien bereits jetzt zu 120.000 Arbeitsplätzen und zu einem jährlichen Umsatzvolumen von zehn Milliarden Euro in Deutschland geführt hat. Das EEG gehört damit weltweit zu den wirkungsvollsten Klimaschutz-Instrumenten. Es ist Motor für Innovationen und erhöht die Exportchancen für deutsche Technik.“

Die neuen, stärker differenzierten Vergütungssätze sinken im Laufe der Jahre, was für Kosteneffizienz der Erneuerbaren sorgen soll. Trittin: „Es bleibt dabei, dass die Förderung erneuerbarer Energien einen durchschnittlichen Haushalt nur rund einen Euro im Monat kostet – so viel wie eine Kugel Eis.“

Der wirksame Klimaschutz des EEG werde durch folgende Zahlen deutlich, so das BMU: Im Jahr 2003 wurden etwa 23 Millionen Tonnen (t) Kohlendioxid infolge des EEG eingespart, durch die Nutzung der erneuerbaren Energien insgesamt (Strom, Wärme und Treibstoffe) rund 53 Millionen Tonnen. Für das Jahr 2010 wird geschätzt, dass allein durch das EEG über 40 Millionen Tonnen CO 2 vermieden werden, insgesamt durch die Nutzung erneuerbarer Energien rund 80 Millionen Tonnen.

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(BMU, 02.08.2004 – NPO)

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