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Genetik

EU: Anbau von Gen-Pflanzen ist Ländersache

EU-Kommission stellt neuen Richtlinienentwurf vor

Genmais © IMSI MasterClips

Die EU-Länder sollen künftig allein über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auf ihrem Hoheitsgebiet entscheiden können. Dies sieht ein neuer Richtlinienentwurf vor, den die EU-Kommission gestern in Brüssel vorgestellt hat.

„Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Mitgliedsstaaten mehr Flexibilität benötigen“, sagte Gesundheits- und Verbraucherschutzkommissar John Dalli. Auf diese Weise lasse sich die Koexistenz von gentechnisch veränderten Organismen und Pflanzen aus konventionellem oder ökologischem Anbau besser regeln.

Die Staaten brauchen nach dem Vorschlag etwaige Anbauverbote nicht von der EU-Kommission genehmigen lassen, müssen die Behörde und die übrigen Länder aber einen Monat im Voraus darüber informieren. Sie müssen außerdem ihre allgemeinen Verpflichtungen aus den EU-Verträgen, den Binnenmarktregeln und internationalen Vereinbarungen einhalten. Die Staaten können sich auf Argumente berufen, die mit Risiken für Gesundheit und Umwelt nichts zu tun haben. Das wissenschaftlich fundierte Zulassungsverfahren der EU bleibt davon unberührt.

Versprechen eingelöst

„Die Kommission hat im vergangenen März versprochen, bis Ende des Sommers einen umfassenden Vorschlag für die künftige GVO-Politik der EU vorzulegen. Jetzt lösen wir dieses Versprechen ein. Mit den heute angenommenen konkreten Maßnahmen wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gegeben, frei über den Anbau von GVO zu entscheiden“, so Dalli weiter.

„Die Gewährung der Möglichkeit, aus anderen Gründen als der wissenschaftlichen Bewertung der Gesundheits- und Umweltrisiken über den Anbau zu entscheiden, erfordert auch eine Änderung der geltenden Vorschriften. Ich betone dabei, dass das EU-weite wissenschaftlich fundierte Zulassungssystem intakt bleibt.“ Er schloss mit der Bemerkung: „Dies bedeutet, dass eine sehr gründliche Sicherheitsprüfung und ein verschärftes Überwachungssystem beim GVO-Anbau Prioritäten sind und als solche rigoros verfolgt werden. Die Kommission ist entschlossen, noch vor Ende des Jahres Folgemaßnahmen zu treffen.“

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Ab sofort flexibleres Anbaukonzept

Mit der den Mitgliedstaaten eingeräumten neuen Möglichkeit, frei über den Anbau zu entscheiden, wird den EU-Bürgern deutlich gemacht, dass Europa ihren Bedenken hinsichtlich gentechnisch veränderter Organismen, die von Land zu Land unterschiedlich sein können, Rechnung trägt. Mit dem neuen Konzept soll das richtige Gleichgewicht erzielt werden zwischen der Beibehaltung eines EU-Zulassungssystems und der Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, frei über den GVO-Anbau in ihrem Hoheitsgebiet zu entscheiden.

Vorschlag in Einklang mit politischen Leitlinien

Der Vorschlag steht in Einklang mit den politischen Leitlinien, die Präsident José Manuel Durão Barroso im September 2009 vorgestellt hat. Mit dieser Ergänzung der Rahmenregelung für GVO dürfte das GVO-Zulassungssystem wirksam funktionieren, so die EU-Kommission. Als erster Schritt im Rahmen der geltenden Regelung wird die gestrige neue Empfehlung für Leitlinien zur Entwicklung nationaler Koexistenzmaßnahmen die Empfehlung von 2003 ersetzen.

In der früheren Empfehlung wurde ein direkter Zusammenhang zwischen der Einführung von Koexistenzmaßnahmen und der Einhaltung des 0,9 Prozent-Schwellenwertes für die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Nahrungsmittel, Futtermittel oder Produkte hergestellt, die für die Direktverarbeitung bestimmt sind. Den Mitgliedstaaten wurde angeraten, Koexistenzmaßnahmen (z. B. den Längenabstand zwischen GVO- und Nicht-GVO-Anbauflächen) auf die Einhaltung des 0,9 Prozent-Grenzwertes für Spuren von GVO in anderen Kulturen zu beschränken.

Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen laut der EU-Kommission, dass sich der potenzielle Einkommensverlust für Nicht-GVO-Erzeuger wie Öko-Erzeuger und mitunter konventionelle Erzeuger nicht auf die Überschreitung des Schwellenwertes für die Kennzeichnung beschränkt. In bestimmten Fällen kann das Vorhandensein von GVO in bestimmten Nahrungsmitteln Marktteilnehmer, die die Produkte als GVO-freie Nahrungsmittel anbieten möchten, schädigen.

„GMO-freie“ Flächen

Die unverbindlichen Leitlinien der neuen Koexistenz-Empfehlung bringen die in den geltenden Vorschriften vorgesehene Möglichkeit, wonach die Mitgliedstaaten Maßnahmen treffen können, um das unbeabsichtigte Vorhandensein von GVO in konventionellen und ökologischen Kulturen zu verhindern, besser zum Ausdruck. Dies gestattet auch Maßnahmen zur Begrenzung des GVO-Gehalts konventioneller Nahrungs- und Futtermittel auf Werte unterhalb des Kennzeichnungsschwellenwertes von 0,9 Prozent.

Die Empfehlung präzisiert auch, dass die Mitgliedstaaten „GMO-freie“ Flächen ausweisen können, und gibt den Mitgliedstaaten bessere Leitlinien für die Entwicklung von Koexistenzkonzepten an die Hand. Der Legislativvorschlag wird nach Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates angenommen.

(EU-Kommission, 14.07.2010 – DLO)

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