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Biotechnologie

EU: Keine obligatorischen Gentests an Neugeborenen

EU-Kommissar weist Presseberichte zurück

Der EU-Kommissar für Forschung, Philippe Busquin, hat Meldungen zurückgewiesen, in denen es hieß, er habe gefordert, Gentests an Babys durchführen zu lassen. Kommissar Busquin erklärte dazu: „Ich habe diesen Standpunkt nie vertreten. Es ist nicht die Aufgabe oder der Wille der Kommission, die Mitgliedstaaten dazu aufzufordern, flächendeckend Gentests an Babys durchzuführen. Gentests sind freiwillig und unterliegen den ethischen Regeln, die die Mitgliedstaaten beschlossen haben.“

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Im Dezember 2002 hatte die Kommission eine Expertengruppe eingesetzt, um die ethischen, rechtlichen und sozialen Implikationen von Gentests untersuchen zu lassen. Die Gruppe setzte sich aus Vertretern von Nichtregierungsorganisationen, Pharmafirmen, Wissenschaftlern und Vertretern der Lehre, die auf Recht, Philosophie, Ethik und Medizin spezialisiert sind, zusammen. Die Expertengruppe bereitete einen Bericht und 25 Empfehlungen zu den ethischen, rechtlichen und sozialen Implikationen von Gentests vor.

Die Empfehlungen wurden auf einer Konferenz am 6. und 7. Mai 2004 vorgestellt und diskutiert. Die Expertengruppe stellte fest, dass „Gentests freiwillig sind und niemals aufgezwungen werden können.“ Was die Verwendung von Gentests für seltene Krankheiten anbelangt, hatte die Expertengruppe vorgeschlagen, dass „für seltene, aber schwere Krankheiten, deren Behandlung möglich ist, die Mitgliedsstaaten allgemeine Tests bei Neugeborenen vorrangig einführen sollten. Die Expertengruppe fordert aber weder die Europäische Kommission noch die Mitgliedsstaaten auf, Programme zur genetischen Überprüfung von Neugeboren einzuführen. Vielmehr sollen entsprechende Tests nur für seltene, aber schwere Krankheiten, für die es bereits entsprechende Behandlungsmethoden gibt, erwogen werden.

Busquin dazu: „Die Kommission trifft keine Anordnungen im Bereich der Ethik. Natürlich begrüße ich den Beitrag der Expertengruppe zur Durchführung von Gentests und den von dieser Gruppe am 6. und 7. Mai vorgestellten Bericht. Aber die hier gemachten Empfehlungen sind nur Vorschläge. Sie sehen darüber hinaus keine flächendeckenden Gentests an Babys vor! Gentests, so genanntes „Screening“ kann natürlich helfen, Krankheiten früh zu erkennen. Aber sie können nicht zur Pflicht gemacht werden. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass die Ergebnisse von Gentests zuverlässig sind und dass die gewonnenen genetischen Informationen vernünftig verwendet werden. D.h., unter Beachtung der qualitativen und ethischen Standards. Die Kommission untersucht insbesondere den Bereich Qualität und Zuverlässigkeit dieser neuen Technologien, die auf verantwortungsvolle Weise und – in Bezug auf die Öffentlichkeit – in einem Klima des Vertrauens genutzt werden müssen. Außerdem steht die Freiwilligkeit der Tests an erster Stelle.“

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Das Verbot eugenischer Praktiken, in Artikel 3 der Europäischen Grundrechtecharta verankert, wurde 2002 auf dem Gipfel von Nizza bestätigt und ist jüngst in den Entwurf des Europäischen Verfassungsvertrages einbezogen worden, der vom Europäischen Rat im Juni 2004 bestätigt wurde. „Im Rahmen der Medizin und der Biologie muss insbesondere folgendes beachtet werden: „(…) das Verbot eugenischer Praktiken, insbesondere derjenigen, welche die Selektion von Menschen zum Ziel haben.“

(EU-Kommission, 02.07.2004 – NPO)

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