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Umwelt

Besser Baden dank EU?

EU verschärft Grenzwerte für Badegewässer

Passend zum Beginn der Sommerferiensaison will die EU die Qualität der Badegewässer in Europa verbessern. Deshalb haben die EU-Umweltminister am Montag auf ihrer Ratstagung in Luxemburg strengere Grenzwerte und praxistauglichere Regelungen beschlossen. Aufgrund der neuen Grenzwerte und einer besseren Bewertungsmethode sollen künftig schlechte Badestellen mit unzureichendem Gesundheitsschutz einfacher identifiziert werden können.

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Bundesumweltminister Jürgen Trittin: „Die geltende Badegewässerrichtlinie muss dringend novelliert werden. Sie wird weder dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand noch den Bedürfnissen in der Praxis mehr gerecht. Dank der konsequenten Haltung, die Deutschland vertreten hat, hat der Umweltrat eine ambitionierte Novelle verabschiedet.“

Die neuen Grenzwerte für die Einstufung der Badegewässer sind für die Küstengewässer anspruchsvoller als die bisherigen. Künftig dürfen an den Stränden höchstens 200 Messeinheiten Enterokokken und 500 Messeinheiten Colibakterien gemessen werden. Für die Binnenbadegewässer bleibt der derzeitige Grenzwert erhalten. In diesen Gewässern dürfen 360 Messeinheiten Enterokokken und 900 Messeinheiten Colibakterien nicht überschritten werden. Hier hat Deutschland gegen Widerstand der meisten anderen Mitgliedsstaaten eine Verschlechterung verhindern können.

Praxistauglicher soll die Badegewässerrichtlinie unter anderem dadurch werden, dass die Zahl der zu messenden Parameter von derzeit 19 auf zwei verringert werden soll. Die beiden neuen Parameter (Darmenterokokken und Colibakterien) sind im Hinblick auf Verunreinigungen der Badegewässer aussagekräftiger als die bisherigen mikrobiologischen Parameter.

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Künftig ist vorgesehen, dass nicht nur – wie bisher – Messergebnisse gesammelt und die Badegewässer eingestuft werden, sondern die Situation in und an den Badegewässern soll durch Massnahmen der Mitgliedsstaaten aktiv verbessert werden. Dazu gehören eine zwingende Bestandsaufnahme möglicher Verschmutzungsquellen für jedes Badegewässer und Sanierungsmassnahmen bei bestehenden Verschmutzungsquellen.

(BMU, 29.06.2004 – NPO)

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