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Ökologie

Klimaschutz und Artenvielfalt müssen Hand in Hand gehen

Kyoto-Folgeabkommen soll Kriterien zum Schutz der tropischen Biodiversität beinhalten

Führende Wissenschaftler haben in der Fachzeitschrift „Current Biology“ vor dem Verlust der biologischen Vielfalt bei einem einseitigen Fokus auf die Verringerung des Treibhauseffektes hingewiesen. Guter Klimaschutz müsse deshalb, so die Forderung des Forscher, mit dem Schutz der Artenvielfalt einhergehen.

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Dass der Klimawandel fast alle Bereiche unseres Lebens in Zukunft beeinflussen wird, ist eine Tatsache, die mittlerweile nicht nur der Fachwelt sondern auch der breiten Bevölkerung bewusst ist. Doch nicht nur der Klimawandel stellt die Menschheit vor eine Herausforderung, die dringenden Handelns bedarf.

Die zweite ebenso wichtige Herausforderung ist der weltweite Verlust der biologischen Vielfalt, vor allem in den Tropen. Mehr als die Hälfte aller Tier- und Pflanzenarten auf unserem Planeten lebt in tropischen Regenwäldern, die durch Abholzung gefährdet sind.

Walderhaltungsplan mit Vorbildfunktion

Elf führende Wissenschaftler, unter ihnen der Frankfurter Zoodirektor Professor Manfred Niekisch, fordern deshalb in Current Biology in das Nachfolgeabkommen des 2012 auslaufenden Kyoto Protokolls Kriterien zum Schutz der tropischen Biodiversität aufzunehmen.

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„Ein erster positiver Schritt im Vorfeld der UN-Klimakonferenz im Dezember ist die Überlegung, Ländern, die große tropische Waldgebiete besitzen, einen Ausgleich zu zahlen, wenn sie diese Wälder erhalten und nicht zur Abholzung freigeben“, erläutert Niekisch.

Wenn der Fokus dieses Walderhaltungsplans – englisch REDD (Reduced Emission from Deforestation and Degradation – aber allein auf die Verringerung des Treibhauseffektes gelenkt wird, besteht die Gefahr, dass Wälder vor allem dort geschützt werden, wo die Landpreise am billigsten sind.

Kriterien zum Schutz der Biodiversität berücksichtigen

„Wir fordern daher, dass bei den REDD-Zahlungen Kriterien zum Schutz der Biodiversität berücksichtigen werden, um so tropische Tiere und Pflanzen vor dem Aussterben zu bewahren“, erklärt Niekisch. Biodiversitätsschutz ist nicht automatisch ein Nebeneffekt des Schutzes von Waldgebieten. „Denn die kohlenstoffaufnahmefähigsten Wälder sind nicht auch automatisch Zentren der Biodiversität“, so Niekisch.

In ihrem Artikel schlagen die Forscher Kriterien vor, die bei der Ausgestaltung der Ausgleichszahlungen unbedingt beachtet werden müssen, um die Maßnahmen nicht so zu gestalten, dass sie zwar den Treibhauseffekt verringern, aber gleichzeitig biologische Vielfalt vernichten.

Engere Verzahnung von Klimarahmen- und Biodiversitätskonvention nötig

So sollen nur neue und nicht schon bestehende Projekte gefördert werden, der Schutz eines Waldgebiets darf nicht zur Verlagerung der Abholzung in ein anderes Gebiet führen und es muss verhindert werden, dass Länder ihre Naturschutzgesetzte aufheben, um Ausgleichzahlungen beantragen zu können und sich so aus der Eigenverantwortung stehlen.

„Am besten können diese Ziele durch eine engere Verzahnung der UN-Klimarahmenkonvention (UNFCCC) und der UN-Biodiversitätskonvention (UNCBD) gewährleistet werden“, betont Niekisch. „Klimaschutz und Biodiversitätsschutz müssen Hand in Hand gehen, um zukünftigen Generationen einen Planeten zu hinterlassen, in welchem Klima und Biodiversität den Bedürfnissen für ein menschenwürdiges Leben entsprechen.“

(idw – Zoologische Gesellschaft Frankfurt, 18.11.2009 – DLO)

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