Ab heute gibt es sie wieder: die legendäre krumme Gurke und anderes Obst und Gemüse, das bislang nicht den geltenden EU-Handelsnormen entsprach. Europäische Regeln über die Größe und Form vieler Sorten gelten nun nicht mehr. Die EU hat die spezifischen Vermarktungskriterien für 26 Arten aufgehoben.
„Der 1. Juli steht für die Rückkehr der krummen Gurke und der knorrigen Karotte in unsere Regale“, erklärte EU-Landwirtschaftskommissarin Mariann Fischer Boel. „Etwas ernsthafter betrachtet ist dies ein konkretes Beispiel für unsere Bemühungen, unnötige Bürokratie abzubauen. Solche Dinge müssen nicht auf EU-Ebene geregelt werden. Es ist viel besser, dies den Marktbeteiligten zu überlassen.“
Breitere Produktpalette
Die Veränderungen bedeuten laut Fischer Boel auch, dass die Verbraucher aus einer möglichst breiten Produktpalette auswählen können. Es sei sinnlos, einwandfreie Erzeugnisse wegzuwerfen, nur weil sie die „falsche“ Form und Größe haben.
Die Initiative der EU-Kommission, diese Normen abzuschaffen, ist ein wichtiges Element der laufenden Bemühungen, die EU-Regeln zu straffen und zu vereinfachen sowie die Bürokratie abzubauen. Die heutige Änderung bedeutet, dass die Normen für Aprikosen, Artischocken, Spargel, Auberginen, Avocados, Bohnen, Rosenkohl, Karotten, Blumenkohl, Kirschen, Zucchini, Gurken, Zuchtpilze, Knoblauch, Haselnüsse in der Schale, Kopfkohl, Porree, Melonen, Zwiebeln, Erbsen, Pflaumen, Staudensellerie, Spinat, Walnüsse in der Schale, Wassermelonen und Chicoree aufgehoben werden.
Zehn Arten bleiben reglementiert
Für zehn Obst- und Gemüsearten, darunter Äpfel, Erdbeeren und Tomaten, bleiben die Vermarktungsnormen dagegen erhalten. Doch auch für diese können die Mitgliedstaaten ab jetzt zum ersten Mal den Verkauf von Erzeugnissen erlauben, die nicht den Normen entsprechen – solange diese entsprechend gekennzeichnet sind, um sie von den Erzeugnissen der Güteklassen Extra, I und II zu unterscheiden.
(EU-Kommission, 01.07.2009 – DLO)