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Freitag, 10.02.2012
Ein TÜV für Geophysikfirmen
BDG führt Qualitätsprüfung für geophysikalische Mess- und Beratungsunternehmen durch
Ein neues Qualitätssiegel für Geophysikfirmen hat jetzt der Berufsverband Deutscher Geowissenschaftler (BDG) eingeführt. Mess- und Beratungsunternehmen, die eine Prüfung bestehen, erhalten den Titel „Qualitätsgeprüfte Firma im BDG“. Ziel ist es, die Qualität und die Akzeptanz geophysikalischer Leistungen am Geomarkt zu verbessern.

Geothermie
Geothermie
© DOE/NREL
Die auf geophysikalischem Gebiet tätigen Mitgliedsunternehmen des BDG decken national wie international alle wichtigen geophysikalischen Messverfahren ab, wie oberflächennahe Geophysik für Hohlraumortung und Baugrunduntersuchungen sowie Bohrloch- und Tiefengeophysik (Seismik) beispielsweise in der Rohstoffexploration oder in der Geothermie. Auch Spezialuntersuchungen wie Dichtemessungen in Deichen und Dämmen oder Mächtigkeitsmessungen von Straßenbelägen werden von den Unternehmen vorgenommen.

„Gutachter bewerten auf der Grundlage von Prüfkriterien die qualitätsgerechte Durchführung und Interpretation von geophysikalischen Untersuchungen in den Unternehmen. Dies betrifft sowohl die Gerätetechnik und die Software als auch das Fachpersonal“, erklärt der Geschäftsführer des BDG, Dr. Hans-Jürgen Weyer, die Vorgehensweise des „TÜVs“ für Geophysikfirmen.

Gütesiegel „Qualitätsgeprüfte Firma im BDG“
„Darüber hinaus müssen die Ergebnisse in einer für den Auftraggeber verständlichen und weiter verwertbaren Form präsentiert und übergeben werden. Dazu gehören unter anderem geologische, hydrologische, baugrundspezifische Aussagen“, ergänzt der Sprecher des BDG-Ausschusses „Geophysikalische Mess- und Beratungsunternehmen“, Dr. Hellfried Petzold. „Ebenso werden Angebote daraufhin geprüft, ob sie zielführende Lösungen für die Untersuchungsaufgaben anbieten.“

Die Firmen verpflichten sich darüber hinaus, nach den Qualitätsrichtlinien zu bestimmten Messverfahren vorzugehen und die einschlägigen Regelwerke zu beachten. In einem Fragebogen müssen sie zudem angeben, welche Messmethoden sie einsetzen und dass sie kostendeckende Preise bei Angebot und Ausführung von Leistungen berechnen.

Erste Anträge bereits in Arbeit
Die Prüfung erfolgt durch vom Geophysikausschuss des BDG benannte unabhängige, externe Gutachter. Bei Streitfällen, die nicht durch den Geophysikausschuss lösbar sind, wird die Schlichtungskommission des BDG eingeschaltet. Firmen, die die geforderten Kriterien nicht einhalten, erhalten eine Abmahnung durch die Prüfkommission. Bei wiederholtem Verstoß droht dann sogar die Aberkennung des Titels „Qualitätsgeprüfte Firma im BDG“.

„Damit ist ein äußerst wichtiger Schritt zur Sicherung und Dokumentation der Qualität der Tätigkeit von BDG- Mitgliedsunternehmen auf geophysikalischem Gebiet getan worden“, so Weyer. Das Verfahren läuft bereits seit Januar 2008. Erste Anträge sind schon in Bearbeitung.
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