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„Knast“ für Hühner

Angst vor der Vogelgrippe in Deutschland

Subduktion: Beispiel Marianengraben © MMCD

Stall-„Arrest“ für deutsche Hühner oder Puten, ja oder nein? Stärkere Beobachtung der Wildvögel? Oder Business as usual? Politiker in Bund und Ländern stritten in den Tagen nachdem die Vogelgrippe Mitte Oktober 2005 Europa endgültig erreichte hatte, viel und ausgiebig über mögliche Maßnahmen in Deutschland. Bayern drohte sogar mit einem Alleingang in Sachen Vogelgrippe und kündigte eine landesweite Aufstallung von Zuchtgeflügel und das Verbot von Geflügelmärkten an.

„Eine Einschleppung des Virus über Wildvögel nach Deutschland kann nicht ausgeschlossen werden. Um eine Infektion der Geflügelbestände durch Zugvögel zu verhindern, sind Vorsorgemaßnahmen unumgänglich“, erklärte dazu Bayerns Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf.

Ein weiterer Geflügelpestausbruch am 19. Oktober 2005 in Russland sorgte dann für neue Aufregung unter Politikern und Wissenschaftlern. Im Dorf Jandowka 290 Kilometer südlich von Moskau hatten russische Behörden auf sieben Bauernhöfen mit H5N1 infizierte Tiere entdeckt. Grund genug für Bundesminister Jürgen Trittin per Eilverordnung eine Stallpflicht für Geflügel anzuordnen.

Deutschland macht dicht…

Doch warum hat gerade der Nachweis von H5N1 nahe Moskau zum eiligst verkündeten „Knast“ für Hühner, Puten oder Gänse geführt? Entscheidend für die große Eile Trittins war die Warnung des Friedrich-Loeffler-Instituts auf der Insel Riems in Mecklenburg-Vorpommern. Grund für den Alarm: Aus dieser Region, so die FLI-Wissenschaftler, finde regulärer Vogelzug nach Deutschland statt. Die Gefahr einer Einschleppung der Viruserkrankung durch Vögel wie Bless- und Saatgänse oder verschiedene Entenarten sei damit deutlich gestiegen.

Betroffen vom „Arrest“ sind seit dem Inkrafttreten der Verordnung am 22. Oktober 2005 nicht nur die Tiere von gewerblichen sondern auch die von Hobbyhaltern. Ist kein entsprechender Stall vorhanden, müssen die die Tiere – so sieht es die Richtlinie vor – „von oben und von der Seite“ durch Zäune oder Zelte vor Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden. Darüberhinaus ist der gesamte Bestand monatlich von einem Amtstierarzt auf verdächtige Symptome zu untersuchen.

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Ergänzend zur Aufstallung dehnte Trittin auch die Beobachtung von Wildvögeln aus. Geflügelhalter erhielten zudem die Anweisung, ihre Bestände genau zu beobachten. Mögliche Symptome einer Vogelgrippe müssen umgehend an die Amtstierärzte oder andere zuständigen Behörden gemeldet werden.

Mindestens ebenso wahrscheinlich wie eine Einschleppung durch Zugvögel ist nach Ansicht der Wissenschaftler des FLI ein Überspringen des Virus durch illegale Importe von Geflügel oder Produkten wie Hähnchenschnitzeln aus den Krisenregionen. Auch der Schmuggel von lebenden Tieren birgt nach Ansicht von Forschern und Umweltschützern erhebliche Gefahren. Die Bundesregierung verstärkte deshalb die Einfuhrkontrollen an den Grenzen und bildete eine Task Force aus Zollbeamten, Polizisten und Vertretern der Veterinärbehörden, die widerrechtlich mitgebrachte Produkte und Waren aufspüren sollte.

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Stand: 28.10.2005

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In den Schlagzeilen

Inhalt des Dossiers

Vogelgrippe
Vom Tiervirus zur tödlichen Gefahr für den Menschen

Emerging diseases auf dem Vormarsch
Vogelgrippe ein „alter Hut“?

Gefahr für Mensch und Tier
Ablauf der Infektion

Immer weiter Richtung Westen?
H5N1 erobert Europa

„Knast“ für Hühner
Angst vor der Vogelgrippe in Deutschland

H5N1 wandert weiter
Auch Afrika bedroht

Reale Gefahr oder Hysterie?
Die Bedrohung durch die Vogelgrippe

Holland in Not
Seuchenalarm in Mitteleuropa

Todesursache Vogelgrippe
Weitergabe des Virus von Mensch zu Mensch möglich

Warnung vor dem „Killervirus“
Droht eine neue weltweite Grippewelle?

Die Pandemie kommt…
...aber wann?

Letzte Rettung Tamiflu
Ein Grippemittel macht Karriere

Schlechte Karten im Ernstfall?
Das Geschäft mit der Vogelgrippe

Alles wird gut?!
Streit um den Nationalen Pandemieplan

Wie alles begann…
H5N1 erobert Hongkong

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