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Für die Patentrichter in den USA ist die Sache klar: "Alles menschengemachte, was unter der Sonne ist..." ist auch patentierbar - und zum Menschengemachten scheint für sie auch selbstverständlich das menschliche Erbgut zu gehören.
 | | Genkarte von Chromosom 7 © NIH | Allein die amerikanische Firma "Humane Genome Sciences" (HGS) hat seit 1992 112 Genpatente von der US-Behörde erhalten, weitere 7.500 Anträge auf Patentierung von Teilen des menschlichen Erbguts liegen bereits vor. Und auch das Unternehmen von Craig Venter, Celera, soll inzwischen mehr als 6.500 Patentanträge auf menschliche Gensequenzen gestellt haben. Für sie ist die Möglichkeit einer Vermarktung der Ressource Mensch ganz klar ein Anreiz, die Forschung in diesem Bereich voranzutreiben.
Doch diese Patentierwut stößt zunehmend auf Kritik. Auch wenn sonst die USA gerne als Paradies der Genforschung hingestellt werden, in Bezug auf die Patentierungen sehen auch Genforscher inzwischen die Nachteile des eher laxen US-Patentrechts. Sie befürchten die zunehmende Monopolisierung durch einzelne Firmen, die sich darauf spezialisiert haben, fließbandartig Gene zu sequenzieren, ihnen per Verdacht eine Funktion zuordnen und damit die Kriterien für eine Patentierung erfüllen.
Solche "Würge-Patente" die ganze Stoffklassen umfassen, könnten die Grundlagenforschung - etwa über erbliche Krankheiten - ernstlich behindern, klagt beispielsweise Helmut Blöcker von der Gesellschaft für Biotechnologische Forschung in Braunschweig.
Und auch in den USA selbst gab es für einige Forscher ein böses Erwachen. 1996 gelang es Aidsforschern, unter ihnen auch Robert Gallo, der Mitentdecker des HI-Virus, die entscheidende Rolle eines bestimmten Rezeptors für das Eindringen des HI-Virus in die menschlichen Zelle zu entschlüsseln. Da das Gen, das die Existenz und Struktur dieses Rezeptor bestimmt, einen vielversprechenden Ansatz für die Aidstherapie und den Schutz vor der Seuche bietet, wollten sie sich diese Erkenntnis patentieren lassen.
Doch sie kamen zu spät: Schon 1995 hatte sich das Unternehmen HGS die Gensequenz, die sie in ihrem Patentantrag nur vage als "Virusrezeptor" beschrieben hatte, schützen lassen. Gallo beklagte sich im Magazin "Science: "Ist es fair, dass der Hauptgewinn an eine Firma geht, die lediglich ein Gen sequenziert hat, statt an diejenigen, die mit harter Arbeit die Funktion dieser Erbanlage herausgefunden haben?".
Auch wenn das Patentrecht primär die kommerzielle Verwertung des patentierten Guts schützt, befürchten viele Forscher auch Auswirkungen auf die Grundlagenforschung. Zwar hätten die Wissenschaftler durchaus das Recht, auch an bereits patentierten Genen zu forschen, doch ohne den Anreiz einer eventuellen späteren Vermarktung wird sich die chronisch am Drittmitteltropf hängende Forschung kaum mehr finanzieren lassen. Unter anderem deshalb sprachen sich im März 2000 Tony Blair und Bill Clinton für eine transparentere Forschung auf dem Gensektor aus und forderten die Privatfirmen auf, die von ihnen entschlüsselten Sequenzen im Netz offenzulegen.
Einige Politiker und Unternehmen vertreten demgegenüber die Ansicht, dass nur der umfassende Patentschutz auch von menschlichen Gensequenzen den Biotechfirmen die nötige Rechtssicherheit geben, die sie für ihre Investitionen in die teure Forschung bräuchten, kommen andere, wie der FDP-Politiker Rainer Brüderle, zu einem genau entgegengesetzten Schluss: Patente auf das Erbgut könnten der Branche mehr schaden als nutzen, so der Politiker, denn kleinere Firmen hätten kaum Chancen zu wachsen, wenn die Großen auf den patentierten Genen säßen.
Doch auch die "Großen" der Branche haben Befürchtungen, durch restriktive Patente in Abhängigkeit von den meist kleinen, auf die Genomentschlüsselung spezialisierten Unternehmen, zu geraten: Großunternehmen wie Glaxo Welcome oder SmithKline Beechum investieren selten selbst in diese Bereiche, sondern beobachten den Markt und gehen dann "Shopping in the Boutiques" - kaufen sich die wirtschaftlich vielversprechendsten Entwicklungen auf um sie anschließend selbst zu vermarkten. Noch ist unklar, welche Ansicht sich bei dem geplanten deutschen Biopatent-Gesetz durchsetzen wird....
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