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Freitag, 10.02.2012
Kann man Leben erfinden?
Das Problem der Patentkriterien

Im Prinzip sind sich die Patentrechte sowohl der USA als auch Europas einig: Patentiert werden können nur Erfindungen, keine blossen Entdeckungen. Und damit, so könnte man glauben, sei doch eigentlich auch die Frage nach der Patentierbarkeit menschlicher Gensequenzen beantwortet, oder? Offenbar nicht, wie die gängige Praxis zeigt.

DNA-Struktur 
DNA-Struktur
© NIH
Dem höchsten britischen Gericht zufolge, scheinen die Dinge noch relativ klar: "Etwas, was in der Natur besteht, sei es eine Gesetzmäßigkeit, sei es ein Naturstoff, wird zunächst einmal entdeckt, und eine reine Entdeckung, wie beispielsweise eine DNS-Sequenz, ist noch keine Erfindung, kann also auch nicht patentiert werden." Ähnlich eindeutig scheint es auch die europäische Patentrichtlinie festzulegen: "Der menschliche Körper in den einzelnen Phasen seiner Entstehung und Entwicklung sowie die bloße Entdeckung seiner Bestandteile, einschließlich der Sequenz oder Teilsequenz eines Gens, können keine patentierbare Erfindung sein."

Doch wie kann eine Sequenz, die nach diesen Definitionen eindeutig nicht "erfunden" werden kann, dennoch eine patentierbare Erfindung sein? Das geht durchaus - und zwar dann, wenn sie in engem Zusammenhang mit einer konkreten Funktion und Anwendung steht und diese als neu und durch menschliches Zutun "erfunden" definiert werden kann. In der EU-Patentrichtlinie liest sich dies dann so: "...als Erfindung soll es aber gelten, wenn die Sequenz entschlüsselt wird, ein Verwendungszweck bekannt ist und wenn man weiß, für welches Eiweiß das Gen codiert."

Theoretisch bedeutet dies, dass sich Unternehmen dann eine Gensequenz schützen lassen können, wenn sie durch eigene Forschungstätigkeit ein Verfahren entwickelt haben, mit dem sie ein medizinisch oder sonstwie nutzbares Erzeugnis aus dieser Gensequenz gewinnen können. Geschützt ist jedoch auch dann nur diese spezielle Nutzung der Gensequenz, nicht das Gen an sich. Ein anderes Unternehmen könnte im Prinzip aus der gleichen Sequenz ein anderes Verfahren entwickeln und sich dieses seinerseits patentieren lassen.

Doch die Praxis widerspricht diesen Vorgaben. Dank moderner Computertechnik können Automaten in wenigen Stunden Sequenzen entschlüsseln und mithilfe von Sequenzvergleichen in einer Datenbank herausfinden, welches Protein damit codiert wird. Ohne großen Forschungsaufwand können daher Unternehmen sozusagen auf Verdacht im Patentantrag eine Reihe möglicher Funktionenbenennen und sie damit schützen lassen.

In den USA sind die Bestimmungen sogar noch weiter gefasst. Dort reicht teilweise schon die Isolation und Reinigung eines Gens oder Genabschnitts, um es vom nicht patentierbaren Naturprodukt zu einer menschengemachten "Erfindung" und damit auch patentierbar zu machen.

Amerikanische Gentech-Unternehmen haben damit bereits jetzt hunderte von solchen "Schrotschuss-Patenten" auf einzelne Gensequenzen des Menschen erhalten, tausende weitere sind bereits eingereicht und die boomende Biotech-Branche in Deutschland zieht nach, so schnell sie kann...

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