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Freitag, 10.02.2012
Patentschutz
Was schützt wie und wen?

Patente sind im Prinzip nichts anderes als Verbote einer kommerziellen Nutzung einer Erfindung durch Dritte. Der Patentinhaber hat damit das ausschliessliche Recht, die patentierte Erfindung gewerbsmässig zu nutzen. Dies gilt für die Erfindung selbst und, falls ein Verfahren patentiert wurde, auch auf die unmittelbaren Erzeugnisse dieses Verfahrens.

Wie weit der Schutz einer patentierten Erfindung reicht, hängt zum einen davon ab, wie stark sich die Erfindung vom gegenwärtigen Stand der Technik abhebt. In der Regel gilt dabei: Je grundlegender eine Erfindung, desto weiter kann der Patentanspruch gefasst werden. Pioniererfindungen werden dadurch mit einem grösseren Schutz belohnt.

Zum anderen wird der Schutzumfang durch den jeweils eingereichten Patentanspruch bestimmt. Entsprechend sorgfältig und ausgefeilt müssen die Formulierungen dieser sogenannte Ansprüche sein, denn sie bestimmen letztendlich, was alles durch das Patent geschützt wird. Im Prinzip gilt dabei: Je allgemeiner ein Patentanspruch gehalten ist, desto weiter reicht der Schutz durch das Patent. Ein Wissenschaftler, der für seine Erfindung mit Mäusezellen gearbeitet hat, wird - falls möglich - ein Patent auf das Verfahren nicht nur mit Mäusezellen sondern gleich mit Säugerzellen beanspruchen.

Einen Haken hat die Sache allerdings: Wird ein Patentanspruch zu weit gefasst, kann es vorkommen, dass für Teile davon bereits ein älteres Patent existiert oder dass er für gewisse Bereiche gar nicht gültig ist - so kann ein Verfahren zum Beispiel für Meerschweinchenzellen anders funktionieren als für Mäusezellen. In solchen Fällen kann das gesamte Patent verweigert werden. Um diesem Dilemma zu entgehen, schreiben viele Unternehmen gleich mehrere verschieden eng gefasste Ansprüche für dasselbe Verfahren in ihre Patentgesuche.

Der Patentschutz dauert in Europa zwanzig Jahre, gerechnet vom Datum der Anmeldung. Seit 1994 sind auch alle Mitgliedstaaten der World Trade Organisation WTO verpflichtet, auf Patente einen Schutz von zwanzig Jahren ab Einreichen des Patentgesuchs zu gewähren. Zuvor galt in den USA eine Schutzdauer von 17 Jahren. Da viele Erfindungen sehr schnell überholt und veraltet sind, wird jedoch nur ein Bruchteil der Patente für die maximale Schutzdauer aufrechterhalten. So waren beispielsweise Ende 1990 gerade noch sieben Prozent der 1971 in der Schweiz erteilten Patente in Kraft.

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