Scinexx-LogoSpringer-Verlag, Heidelberg
Freitag, 10.02.2012
Die Buchstaben des Gesetzes...
Auszüge aus dem geltenden europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) und der EPA-Ausführungsvorschrift

Artikel 53 EPÜ- Ausnahmen von der Patentierbarkeit
Europäische Patente werden nicht erteilt für:

a) Erfindungen, deren Veröffentlichung oder Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würde; ein solcher Verstoß kann nicht allein aus der Tatsache hergeleitet werden, daß die Verwertung der Erfindung in allen oder einem Teil der Vertragsstaaten durch Gesetz oder Verwaltungsvorschrift verboten ist;

b) Pflanzensorten oder Tierarten sowie für im wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren; diese Vorschrift ist auf mikrobiologische Verfahren und auf die mit Hilfe dieser Verfahren gewonnenen Erzeugnisse nicht anzuwenden.

Auszüge aus der Ausführungsverordnung zum EPÜ.
In diese Bestimmungen sind die Inhalte der EU-Richtlinie zu Biopatenten weitestgehend eingeflossen.

Regel 23b - Allgemeines und Begriffsbestimmungen
(2) "Biotechnologische Erfindungen" sind Erfindungen, die ein Erzeugnis, das aus biologischem Material besteht oder dieses enthält, oder ein Verfahren, mit dem biologisches Material hergestellt, bearbeitet oder verwendet wird, zum Gegenstand haben.

(3) "Biologisches Material" ist jedes Material, das genetische Informationen enthält und sich selbst reproduzieren oder in einem biologischen System reproduziert werden kann.

Regel 23c - Patentierbare biotechnologische Erfindungen
Biotechnologische Erfindungen sind auch dann patentierbar, wenn sie zum Gegenstand haben:
a) biologisches Material, das mit Hilfe eines technischen Verfahrens aus seiner natürlichen Umgebung isoliert oder hergestellt wird, auch wenn es in der Natur schon vorhanden war;

b) Pflanzen oder Tiere, wenn die Ausführung der Erfindung technisch nicht auf eine bestimmte Pflanzensorte oder Tierrasse beschränkt ist;

c) ein mikrobiologisches oder sonstiges technisches Verfahren oder ein durch diese Verfahren gewonnenes Erzeugnis, sofern es sich dabei nicht um eine Pflanzensorte oder Tierrasse handelt.

Regel 23d - Ausnahmen von der Patentierbarkeit
Nach Artikel 53 Buchstabe a werden europäische Patente insbesondere nicht erteilt für biotechnologische Erfindungen, die zum Gegenstand haben:

a) Verfahren zum Klonen von menschlichen Lebewesen;

b) Verfahren zur Veränderung der genetischen Identität der Keimbahn des menschlichen Lebewesens;

c) die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken;

d) Verfahren zur Veränderung der genetischen Identität von Tieren, die geeignet sind, Leiden dieser Tiere ohne wesentlichen medizinischen Nutzen für den Menschen oder das Tier zu verursachen, sowie die mit Hilfe solcher Verfahren erzeugten Tiere.

Regel 23e - Der menschliche Körper und seine Bestandteile
(1) Der menschliche Körper in den einzelnen Phasen seiner Entstehung und Entwicklung sowie die bloße Entdeckung eines seiner Bestandteile, einschließlich der Sequenz oder Teilsequenz eines Gens, können keine patentierbaren Erfindungen darstellen.

(2) Ein isolierter Bestandteil des menschlichen Körpers oder ein auf andere Weise durch ein technisches Verfahren gewonnener Bestandteil, einschließlich der Sequenz oder Teilsequenz eines Gens, kann eine patentierbare Erfindung sein, selbst wenn der Aufbau dieses Bestandteils mit dem Aufbau eines natürlichen Bestandteils identisch ist.

(3) Die gewerbliche Anwendbarkeit einer Sequenz oder Teilsequenz eines Gens muß in der Patentanmeldung konkret beschrieben werden.

zurück   | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 |    weiter
Artikel drucken   Dossier komplett anzeigen
Suche
Erweiterte Suche
Facts
Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Artikel zum Thema
Genpatente
Wem gehört das Leben?
Genpatente- Ausverkauf des menschlichen Erbguts?
Genpatente auf dem Vormarsch
"Common good" oder Handelsware?
Wem gehören die Gene?
Kann man Leben erfinden?
Das Problem der Patentkriterien
Anreiz oder Hemmschuh?
Braucht die Biotech-Forschung Genpatente?
Nur noch Kommerz und Konkurrenz?
Mögliche Auswirkungen auf die medizinische Forschung
Tabubruch im EPA?
Wenn das Patentamt gegen Gesetze verstößt...
Wie ein Staat im Staate...
Wer kontrolliert das EPA?
Kein Einzelfall...
Beispiele für bisher vom EPA erteilte oder beantragte Biopatente
Biopatente im Wandel der Zeit
Ausgewählte Meilensteine der Gentechnik- und Patentgeschichte
Neu, erfunden, nützlich...
Was kann patentiert werden?
...und die Ausnahmen
Was kann nicht patentiert werden?
Die Buchstaben des Gesetzes...
Auszüge aus dem geltenden europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) und der EPA-Ausführungsvorschrift
Die Funktion ist entscheidend...
Die konkrete Auslegung der Regeln und Gesetze
Patentschutz
Was schützt wie und wen?
Lizenz zum Vermarkten...
Wer darf ran?
Top-Diaschauen
Überleben im Winter
2012 und die Maya
Die großen Massenaussterben
Quallen
Riesenschlangen
Aktuelle Dossiers
Klima-Hotspot Moorböden
Wie Forscher den Treibhausgas-Emissionen von Mooren auf die Spur kommen
Schwelbrände im Gewebe
Chronische Entzündungen und ihre Ursachen
Röntgenblick in die Geheimnisse der Mumien
Neue bildgebende Verfahren helfen bei der Erforschung menschlicher Relikte
Auf Kante
Warten auf „The Big One“
Auch Pflanzen besitzen Stammzellen
Unerschöpflich kreativ
Energie-Produzent Gebäude
Wie Häuser zu Kraftwerken werden
Bermudas Unterwelt
Expedition zu den unterirdischen Salzwasserhöhlen einer Tropeninsel
Alte Seuchen in neuem Licht
Forscher untersuchen Resistenz gegen Pest und Cholera
Mehr Licht im Dunkel der Mars-Trabanten
Mit Mars Express und Phobos Grunt bei den „Söhnen“ des Kriegsgotts
Mikrobielle Mitbewohner auf Weltreise
Bakterien in Magen und Speichel helfen beim Erforschen menschlicher Wanderungen