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Freitag, 10.02.2012
...und die Ausnahmen
Was kann nicht patentiert werden?

Nicht alles, was als Erfindung gilt, kann auch patentiert werden. Das europäische Patentrecht benennt ausdrücklich eine Reihe von Erfindungen, auf die grundsätzlich keine Patente erteilt werden. Dazu gehören:

  • Verfahren der Diagnostik, Therapie und Chirurgie, die am menschlichen oder tierischen Körper angewandt werden. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht für diagnostische Verfahren, die ausserhalb des menschlichen Körpers, zum Beispiel an Körpergewebe oder -flüssigkeiten wie Blut oder Urin, zum Einsatz kommen;


  • Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden · Erfindungen, deren Veröffentlichung oder Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstossen würde. Als Verstoss gegen die guten Sitten gilt in der Praxis des EPA, wenn die Verwertung einer Erfindung "nicht im Einklang mit den im europäischen Kulturkreis anerkannten Verhaltensnormen steht".


  • ästhetische Formschöpfungen, Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen, da diese durch Urheberrechte und Handelsmarken geschützt sind, sowie die Wiedergabe von Informationen.


  • Ausserdem sind Pflanzensorten und Tierarten und "im wesentlichen" biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren laut europäischem Patentgesetz nicht patentierbar. Mikrobiologische Verfahren und die damit gewonnene Erzeugnisse können dagegen patentiert werden.


  • Diese Einschränkung spielt eine entscheidende Rolle bei der Frage, ob gentechnisch veränderte Organismen patentiert werden dürfen oder nicht. Problematisch sind dabei jedoch vor allem Unklarheiten bei der Definition grundlegender Begriffe: Wie ist eine Pflanzensorte genau definiert? Wie eine Tierart? Was ist unter einem "biologischen Verfahren" zu verstehen und warum zählen mikrobiologische Prozesse nicht dazu? Und was bedeutet der Ausdruck "im wesentlichen"?...


Im Gegensatz zu den europäischen Gesetzen sieht das amerikanische Patentgesetz keine solchen Ausnahmen vor. Weder Pflanzensorten und Tierarten noch Diagnostika und Therapeutika werden von der Patentierung ausgeschlossen. In einem wegweisenden Gerichtsfall hielt der zuständige Richter fest, als patentierbar gelte grundsätzlich alles, was von Menschenhand hergestellt worden sei ("everything under the sun that is made by man"). Weltweit lehnt sich die Patentgesetzgebung der meisten Länder bisher jedoch stärker an die strengeren europäischen als an die US-Regelungen an.

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