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Technik

Surrende Voyeure

Das Problem mit der Vogelperspektive für Jedermann

Immer häufiger surren sie über unsere Köpfe hinweg: Drohnen. Die kleinen, meist mit vier oder sechs Rotoren ausgerüsteten Fluggeräte sind längst ein beliebtes Spielzeug für Jedermann. Dank integrierter Kamera werden sie zu den fliegenden Augen ihres Drohnenpiloten und zeigen ihm die Welt in ganz neuer Perspektive. Längst gibt es sogar VR-Brillen, mit denen der Drohnenpilot ganz in die Sicht der Drohne eintauchen kann.

Fliegendes Auge: Quadrocopter mit Kamera © Pixabay/gemeinfrei

Mal eben über die Hecke schauen

Doch was für die einen ein faszinierender Freizeitspaß ist, macht anderen Sorgen. Denn inzwischen häufen sich Berichte und Beschwerden über Spähangriffe der ferngesteuerten Art. Die Drohnen schweben ungefragt über Gärten, vor Balkons oder Fenstern und filmen alles, was ihnen vor die Linse kommt – im Zweifelsfall auch die sich nackt sonnenden Nachbarn.

Genau hier beginnt das Problem. Denn prinzipiell ist es zwar verboten, mit einer Drohne in das Grundstück des Nachbarn zu fliegen und das Fotografieren von Privatpersonen ist ohne deren Genehmigung ohnehin nicht erlaubt. Auch das Überfliegen von Menschenansammlungen oder Unglücksorten ist verboten. Doch eine Drohnenaufnahme ist schnell gemacht – und bevor die Ausgespähten reagieren können, ist das kleine Fluggerät längst außer Sicht. Wer es gesteuert hat und wem es gehört, ist daher oft kaum festzustellen.

Eine Drohne unter fünf Kilogramm Gewicht darf im Prinzip fast Jeder fliegen. © Jon11/ iStock.com

Rechtliche Grauzone

Hinzu kommt: Solange eine Drohne weniger fünf Kilogramm wiegt und unter 100 Meter Höhe bleibt, darf sie ohne spezielle Genehmigung von jedem geflogen werden – es sei denn, sie wird gewerblich genutzt. Allerdings muss der Drohnenpilot laut Vorschrift sein Fluggerät immer direkt sehen können, Kamerabild oder VR-Brille gelten dabei nicht als ausreichende Sicht. Ist die Drohne ferngesteuert, empfiehlt sich das ohnehin, weil die Steuersignale meist nur wenige hundert Meter weit reichen.

Problematischer wird es jedoch mit halbautonomen oder sogar autonomen GPS-Drohnen – Flugvehikeln, die ihre Route anhand vorgegebener GPS-Koordinaten selbst suchen. Ihre Reichweite erstreckt sich über viele Kilometer. Lieferdrohnen, wie sie beispielsweise der Versandhändler Amazon einsetzen will, gehören zu diesem Typ, ebenso die meisten militärischen und einige kommerziell eingesetzten Drohnen. Sie können daher auch weit von ihrem Besitzer entfernt agieren – ohne dass man ihn so schnell findet.

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Das wird spätestens dann zum Problem, wenn die Drohne zum illegalen Späher wird. Noch viel schlimmer ist es jedoch, wenn das unbemannte Fluggerät das Leben anderer gefährdet…

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Nadja Podbregar
Stand: 31.07.2015

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In den Schlagzeilen

Inhalt des Dossiers

Drohnen
Wertvolle Helfer oder fliegende Gefahr?

Surrende Voyeure
Das Problem mit der Vogelperspektive für Jedermann

David gegen Goliath
Drohnen als Gefahr für den Flugverkehr

Retter, Naturschützer und Spürnasen
Drohnen als wertvolle Helfer für Forschung und Naturschutz

Fliegende Kuriere
Drohnen als Lieferanten für Arzneimittel und Co.

Drogen frei Haus
Fliegende Helfer für Schmuggler und Kriminelle

Gefahr aus der Luft
Drohnen als fliegende Waffe für Jedermann?

Gekapert!
Wie leicht fremde Drohnen manipuliert werden können

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