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Freitag, 10.02.2012
Bewahren statt Ausbeuten
Naturschutz in der Antarktis

Der Antarktisvertrag bewahrte die Antarktis nicht nur vor einer Aufteilung in unzählige nationale Territorien, sondern beinhaltete gleichzeitig auch Richtlinien für den Erhalt der einmaligen Flora und Fauna des antarktischen Gebiets. In einem speziellen Anhang einigten sich die Vertragsstaaten auf folgende Vorgaben:

  • Innerhalb der Antarktis ist es verboten, einheimische Vögel oder Säuger zu töten, zu verwunden, zu fangen oder sonstwie zu schädigen.Ausnahmen sind nur mit Sondergenehmigung möglich.


  • Lebensräume von Vögeln und Säugern sind geschützt. Störungen in Brut- oder Aufzuchtperioden soll minimiert werden.


  • Besonders geschützt sind Pelzrobben- und Ross-Seehunde.


  • Gebiete mit herausragender Bedeutung für Natur und Wissenschaft dürfen nur mit Erlaubnis betreten werden. Sie sind streng geschützt.


  • Es dürfen keinerlei Tier- oder Pflanzenarten in die Antarktis eingeführt werden, die dort nicht heimisch sind. Vorsichtsmaßnahmen sollen sicherstellen, das keine Parasiten oder Krankheiten eingeschlepppt werden.

Diese Schutzbestimmungen trugen immerhin dazu bei, wenigstens die Tierwelt des antarktischen Festlands weitestgehend zu schützen. Kaum effektiv waren die Regeln allerdings in Bezug auf das Südpolarmeer. Mit dem Schwinden der reichen Fischbestände in überfischteren Gewässern drängten immmer mehr Fangflotten in die antarkischen Meere, Wale, Thunfische und andere Meerestiere wurden gejagt statt geschützt.

Ähnlich ineffektiv waren die Vorgaben auch für den Umweltschutz: Mit zunehmender Zahl von wissenschaftlichen Stationen und Forschungsaktivitäten, nahm die Verschmutzung des Eises mit Abfällen, Schrott, Fäkalien und Öl- und Benzinrückständen zu. Da unter den kalten Temperaturen kein biologischer Abbau stattfindet, bleibt alles - auch die Abfälle - für die Ewigkeit erhalten.

Um dieser schleichenden Verschmutzung und Bedrohung des Lebensraums Antarktis ein Ende zu machen, setzten sich Wissenschaftler und Umweltorganisationen für einen neuen Antarktisschutzvertrag ein. In diesem sollte dann nicht nur die Natur effektiver geschützt werden, sondern auch jeder Rohstoffabbau verboten werden. Durch öffentlichkeitswirksame Aktionen besonders von Greenpeace für einen "Weltpark Antarktis" wurde auch die breite Öffentlichkeit auf die Problematik aufmerksam.

1998 war es dann endlich soweit: Das Umweltschutzabkommen der Antarktis-Vertragsstaaten trat in Kraft. Sechs Jahre hatte es gedauert, bis alle Vertragsstaaten das sogenannte Madrid-Protokoll unterschrieben hatten. Dieses erklärte den siebten Kontinent zu einem "dem Frieden und der Wissenschaft gewidmeten Natur-Reservat". Die Vision von einem "Weltpark Antarktis" - einem umfassenden Schutz der letzten unberührten Wildnis der Erde - war damit Realität geworden. Neben erheblich strengeren Umweltauflagen für wissenschafltiche Stationen weist das Abkommen erstmals auch ein ausgedehntes Walschutzgebiet im Südpolarmeer aus und verbietet den Abbau von Rohstoffen in der Antarktis für mindestens 50 Jahre. Eine Kommission soll die Einhaltung des Abkommens überwachen.

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