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Freitag, 10.02.2012
Klonen oder nicht Klonen...
Die rechtliche Situation

 Klonschaf Dolly
Klonschaf Dolly
© NIH
US-Präsident George W. Busch hat nun für sein Land das Klonen von menschlichen Emryonen - egal ob therapeutisch oder reproduktiv - kategorisch abgelehnt und jede Forschung daran verboten. Doch ob es ihm damit gelingt, den durch das erste Klonschaf Dolly begonnen Run auf die neue Technologie zu bremsen, ist fraglich.

Großbritannien schwenkt um
Schon jetzt sind einige Länder, darunter auch Großbritannien, von ihrer anfangs starren Haltung gegenüber der Embryonenforschung umgeschwenkt und haben das therapeutische Klonen zugelassen. Die Produktion menschlicher Embryonen durch Klonierung gilt dort dann als legitim, wenn keine Absicht besteht, aus diesen einen kompletten Menschen ausreifen zu lassen. Bis zum 14. Tag nach der Verschmelzung von Spendereizelle und Zellkern der zu klonenden Zelle dürfen Genforscher aus diesem "Zellhaufen" demnach die so begehrten embryonalen Stammzellen gewinnen.

"Der Wissenschaftslobby gelang es, das Bild einer gutwilligen Gemeinschaft lizensierter Forscher zu verbreiten, die zu grundlegenden therapeutischen Errungenschaften in einer Weise gelangen, die fundamentale Gebote der Moral beachteten", beschreibt der britische Soziologe Michael Mulkay den Meinungsumschwung in seinem Land. Entscheidend für diesen Wandel in der öffentlichen Meinung war dabei vor allem das Argument, durch die umstrittene Technologie in Zukunft entscheidende Fortschritte in der Bekämpfung bisher unheilbarer Krankheiten erreichen zu können. Und dies, so betonen die Forscher, ohne moralische Grundsätze zu verletzen.

Deutschland bleibt bei tabu - noch
In Deutschland dagegen ist das Klonen nach wie vor durch das Embryonenschutzgesetzt absolut verboten. Nach den geltenden Bestimmungen ist es dafür völlig irrelevant, ob der Forscher mit dem Ziel klont, einen Menschen zu züchten oder aber um embryonale Stammzellen zu gewinnen. Der Embryo ist per se Tabu. Im Unterschied zu Großbritannien gilt er vom Augenblick der Befruchtung an als potentielles menschliches Wesen und ist daher durch das im Grundgesetz verankerte "Recht auf Leben" geschützt. Dass sich dies in absehbarer Zeit nicht ändern wird, dafür setzt sich auch Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn nachdrücklich ein: "Ich werde mich auf internationaler Ebene sowohl für ein weltweites Klonverbot einsetzen, als auch für ein Verbot der Züchtung von Embryonen für Forschungszwecke."

Experten wie Rüdiger Wolfrum, Direktor des Max-Planck-Instituts für öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg, sehen hinter solchen Bekräftigungen weniger das Bestreben, den Embryo zu schützen, als vielmehr die Angst vor möglichem Missbrauch der Technologie: "Die Bedenken werden wohl auch von der Befürchtung gespeist, dass hierdurch ein Einstieg in reproduktives Klonen und die Keimbahnintervention vorbereitet wird."

Erste Gegenstimmen
Während er und einige andere eine solche Vorsichtsmaßnahme bejahen, kritisieren jedoch andere, darunter der Strafrechtler und Professor für Rechtsphilosophie Reinhard Merkel, das deutsche Embryonenschutzgesetz als unnötig restriktiv: "Eine Lösung, wie sie in England beschlossen worden ist, ist nicht nur ethisch hinnehmbar, sondern vielmehr gegenüber der buchstäblich erbarmungslosen Verweigerung, die das deutsche Embryonenschutzgesetz festschreibt, moralisch vorzugswürdig."

Seine Begründung: Es sei nicht einzusehen, dass ein mikroskopisch winziger, empfindungsunfähiger Vierzellembryo den vollen Schutz der Unantastbarkeit seines Lebens und seiner Menschenwürde genießt, dafür aber Hunderttausende schwerkranker Menschen ohne Hoffnung gelassen werden, obwohl es Hoffnung gäbe. Doch ist diese vielbeschworene Hoffnung wirklich so greifbar, wie einige Forscher glauben machen?

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