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"Jede Bestrebung, ein menschliches Wesen zu schaffen, dass genetisch mit einem anderen menschlichen Individuum identisch ist, ob lebend oder tot, ist verboten." So lautet der Zusatz zur Konvention für Menschenrechte, den das europäische Parlament im Januar 1998 verabschiedete.
Spätestens seit der Geburt des Klonschafs Dolly sind die gesetzgebenden Gremien in aller Welt in Zugzwang: Klonforschung und Gentechnik schreiten immer schneller voran und viele der bisher gültigen Gesetze sind von der wissenschaftlichen Realität schlichtweg überholt worden.
Wie in vielen Gebieten der Gentechnik ist die Entscheidung darüber, was verboten und was erlaubt werden soll, extrem schwierig. Wo setzt man die Grenze zwischen medizinisch sinnvoller Forschung und unzulässigen weil ethisch bedenklichen Versuchen an menschlichen Geweben oder gar Embryonen? Wo beginnt der Schutz menschlichen Lebens? So unterschiedlich wie die Antworten auf diese Fragen ausfallen können, so verschieden ist auch die momentane Gesetzgebung.
Das vom europäischen Parlament verabschiedete Protokoll beispielsweise untersagt zwar das Klonen von menschlichen Wesen, äußert sich aber nicht explizit darüber, ob das Klonen einzelner Zellen, Gewebe oder Organe schon unter diese Regelung fallen würde. Inzwischen haben immerhin 28 europäische Länder dieses Moratorium unterzeichnet, darunter Frankreich, die skandinavischen und fast alle osteuropäischen Länder.
Deutschland gehört nicht zu den Unterzeichnerstaaten, weil es bereits seit 1990 ein eigenes Embryonenschutzgesetz hat. Darin heißt es zum Thema Klonen unter anderem: "Wer künstlich bewirkt, daß ein menschlicher Embryo mit der gleichen Erbinformation wie ein anderer Embryo, ein Fötus, ein Mensch oder ein Verstorbener entsteht, wird mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft". Auch hier wird zunächst nicht zwischen dem sogenannten therapeutischen und dem reproduktiven Klonen unterschieden. Eine Verschärfung des Gesetzes, das dann auch das Klonen menschlicher Zellen ausdrücklich verbieten soll, ist aber geplant.
In Großbritannien ist im Moment sowohl das Klonen von Menschen zur Reproduktion als auch die Forschung an Embryonen oder Embryonalgewebe verboten. Allerdings deutet sich hier eine Trendwende an: Schon im Dezember 1998 drängte eine Expertenkommission die britische Regierung, das Totalverbot der Klonforschung am Menschen aufzuheben und zumindest das therapeutische Klonen zuzulassen. Die Wissenschaftler empfahlen, in spätestens fünf Jahren eine Gesetzesänderung in dieser Richtung anzustreben, da Gentherapie und therapeutisches Klonen wichtige Fortschritte in der Medizin bringen könnten.
Inzwischen mehren sich auch in Deutschland Stimmen, die darauf drängen, das Klonen menschlicher Zellen zu therapeutischen Zwecken zu erlauben. Triebfeder für diese Forderungen ist neben dem wissenschaftlichen Ehrgeiz und Forscherdrang sicher auch die Angst, im gewinnträchtigen Biotechnologiewettlauf unwiderruflich hinter den USA zurückzubleiben.
Trotz mehrerer Versuche des amerikanischen Präsidenten Bill Clinton, ein Moratorium für das Klonen von Menschen durchzusetzen, gibt es in den USA noch kein Gesetz, das das Klonen menschlicher Zellen oder Gewebe verbietet. Alle Gesetzesentwürfe in diese Richtung wurden bisher vom amerikanischen Kongress abgelehnt. Zwar wurde der Klonforschung am Menschen auf Initiative von Clinton schon vor einigen Jahren die staatliche Förderung entzogen, inzwischen mehren sich aber auch hier die Hinweise, dass diese Regelung in Zukunft zugunsten des therapeutischen Klonens gelockert werden soll.
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