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Freitag, 10.02.2012
Wie ist die Rechtslage?
Forschung an embryonalen Stammzellen weltweit

In einigen Staaten, darunter Schweden, Großbritannien, Belgien, Indien, Südafrika und China ist die Arbeit mit Stammzellen nahezu unbeschränkt möglich. (In der Karte dunkelbraun gefärbt) Die Gewinnung embryonaler Stammzellen aus Embryonen ist hier erlaubt, die Erzeugung „maßgeschneiderter“ Stammzellen durch Kerntransfer (therapeutisches Klonen) ebenfalls. Reproduktives Klonen ist jedoch verboten.

Forschung an embryonalen Stammzellen weltweit 
Forschung an embryonalen Stammzellen weltweit
© William Hoffman / University of Minnesota  Forschung an embryonalen Stammzellen weltweit
Eine flexible Gesetzgebung mit relativ wenigen Einschränkungen herrscht unter anderem in Kanada, Frankreich, Spanien, der Türkei, Australien und Russland (rotbraun). Hier ist zwar der Kerntransfer verboten, die Gewinnung von Stammzellen aus von Reproduktionskliniken gespendeten Embryonen aber erlaubt.

Relativ restriktiv handhaben Länder wie Deutschland, Norwegen, Italien, weite Teile der ehemaligen Ostblockstaaten, aber auch die USA den Umgang mit Stammzellen (gelb). Hier reicht die Spannbreite jedoch vom vollständigen Verbot der Stammzellforschung über das Verbot von Stammzellimporten bis zum Verbot der Erzeugung neuer Stammzelllinien und der Erlaubnis nur an wenigen bereits etablierten Stammzelllinien zu forschen.

In einigen Ländern, hier ebenfalls gelb gekennzeichnet, existiert zurzeit noch keine gesetzliche Regelung für die Stammzellforschung. Dazu gehören große Teile Afrikas, aber auch Südamerikas und Südostasiens.

Schwarz markiert sind wichtige Einrichtungen der Stammzellforschung.

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